Prof. Sönnichsen und Initiative fordern: e-Impfpass muss weg! Impfdaten sind keine Regierungssache
Die persönlichen Impfdaten der Bürger in den Händen der Bundesregierung: Die Corona-Jahre haben gezeigt, wohin das führen wird. Prof. Dr. Andreas Sönnichsen und die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich haben einen offenen Brief an die Abgeordneten in Parlament und Landtag verfasst, in dem sie deutlich feststellen: Personalisierte Gesundheitsdaten sind keine Regierungssache.
Ein offener Brief mit klaren Forderungen
Die Verfasser konstatieren, dass es hier nicht um die Gesundheit der einzelnen Menschen gehen kann und richten klare Forderungen an die Politik. Sie kritisieren die Entscheidung der österreichischen Regierung, dass jeder Bürger ab sofort verpflichtet ist, dem Gesundheitsminister und weiteren Behörden seine persönlichen Gesundheitsdaten zu offenbaren. Mit dem e-Impfpass und einem zentralen Impfregister sollen ab sofort Impfungen und sogenannte „impfrelevante Informationen“ jeder einzelnen Person gesammelt und für Behörden zentral und namentlich abrufbar werden.
Datenschutzrechtliches Fiasko
Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei dies ohnehin ein Fiasko. Doch als Ärztinnen und Ärzte sowie WissenschaftlerInnen fragen sich die Verfasser auch: Welchen Sinn könnte ein zentrales Impfregister mit persönlichen Daten aller Geimpften in Regierungshänden haben? Denn um die Gesundheit der einzelnen Menschen könne es nicht gehen. Für die seien nämlich weder der Gesundheitsminister noch andere Regierungsmitglieder oder Verwaltungsbeamte zuständig.
Regierung argumentiert mit Impfraten und Impflücken
Auf der Regierungs-Website kann man die Argumentation rund um die Einführung des e-Impfpasses nachlesen. Dieser soll unter anderem dabei helfen, exakte Impfraten und „potenzielle Impflücken“ zu erfassen und „den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen … und gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen“. Ein weiteres Ziel ist die „Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“.
Anonymisierte Daten reichen aus
Impfraten und Impflücken ließen sich aber aus einem anonymisierten Impfregister ableiten und gezielte Impfkampagnen zum Schließen der Impflücken und zur Einhaltung internationaler Ziele könnten auch auf der Basis anonymisierter Daten gestartet werden. Die Initiative stellt daher kritische Fragen an die Regierung:
- Wie genau möchte das Gesundheitsministerium auf solche Impfraten und Impflücken reagieren, wenn dafür die persönlichen Daten des einzelnen Bürgers erfasst werden müssen?
- Welche Schritte sind vorstellbar und wie wirken sich diese auf den einzelnen Menschen konkret aus?
- Was könnte ein solcher „Anlassfall“ sein?
- An welche Maßnahmen denkt die Regierung dabei?
- Wie definiert sie „gefährdete Bevölkerungsgruppen“?
- Wie genau sollen diese im Zusammenhang mit den persönlichen Informationen im zentralen Impfregister „geschützt“ werden?
- Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit der e-Impfpass nicht zur Durchsetzung einer Impfpflicht oder als Druckmittel missbraucht wird?
Rechtliche Bedenken und Forderungen
Die Initiative weist darauf hin, dass der e-Impfpass mit Art. 21 der DSGVO unvereinbar sei. „Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten … Widerspruch einzulegen.“ Zudem sei die Weitergabe personenbezogener Gesundheitsdaten an Regierung und Behörden nicht zu rechtfertigen.
Freiwilligkeit statt Zwang
Aus gesundheitlicher Sicht sei die verpflichtende Teilnahme an einem zentralen Impfregister nicht notwendig und möglicherweise sogar schädlich. Die vielen mittlerweile anerkannten Impfschäden aufgrund der Corona-Impfstoffe seien Warnung genug. Die Initiative fordert daher: e-Impfpass ja – aber nur freiwillig. Die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am e-Impfpass müsse umgehend zurückgenommen werden. Jeder Mensch müsse weiterhin selbst entscheiden dürfen, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nimmt und welche gesundheitlichen Informationen er dem Staat zur Verfügung stellt.
Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten
Personalisierte Gesundheitsdaten dürften keinesfalls in die Hände der Regierung gelegt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs seien zu groß. Stattdessen sollen die Daten ausschließlich für Gesundheitsdiensteanbieter und die Patienten selbst zugänglich sein. Ein zentrales Impfregister solle nur mit anonymisierten Daten erstellt werden, die keine Rückschlüsse auf Individuen erlauben.
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