Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
25.07.2024
12:27 Uhr

Rechtsextremes Compact-Magazin klagt gegen Verbot

Rechtsextremes Compact-Magazin klagt gegen Verbot

Das Bundesinnenministerium hat vergangene Woche das Compact-Magazin verboten und als "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" eingestuft. Nun wehrt sich das Magazin vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen dieses Verbot.

Klage und Eilantrag eingereicht

Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen, wie ein Sprecher des Gerichts in Leipzig mitteilte. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Begründung des Verbots

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, eine SPD-Politikerin, hatte das Magazin vergangene Woche verboten. Sie begründete dies damit, dass die Publikation sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Faeser bezeichnete Compact als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" und warf dem Magazin vor, "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" zu hetzen.

Auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH wurde verboten. Seither darf das Magazin nicht mehr erscheinen, und die zugehörigen Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt.

Rechtsgrundlagen des Verbots

Grundlage des Verbots ist das Vereinsgesetz sowie Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Das Innenministerium erklärte, dass auch Unternehmen "unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden" können.

Laut Innenministerium wird die Compact-Magazin GmbH von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Der Verlag habe enge Verbindungen zur rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. Bereits 2021 wurde die Compact-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.

Abwägung mit der Pressefreiheit

Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist derzeit offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt.

Hintergrund und Auswirkungen

Das Verbot des Compact-Magazins und der damit verbundenen Conspect Film GmbH stellt einen bedeutenden Eingriff in die Medienlandschaft dar. Es zeigt, wie die Bundesregierung gegen als extremistisch eingestufte Publikationen vorgeht. Kritiker könnten argumentieren, dass solche Maßnahmen die Pressefreiheit gefährden, während Befürworter die Notwendigkeit betonen, gegen Hetze und extremistische Inhalte vorzugehen.

Die politische Landschaft in Deutschland ist stark polarisiert, und solche Verbote werfen Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auf. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht in dieser heiklen Angelegenheit entscheiden wird.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
04.06.2024
12 Min.

Planwirtschaft Deutschland?

Die aktuelle Politik in Deutschland ist stark durch Subventionen, Bevormundung und Enteignungsgedanken seitens der Regierung geprägt. Wie sehr Deutschland in Richtung Planwirtschaft steuert, lesen Si…
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“