Richter in Osnabrück würdigen RKI-Protokolle: Ein Hoffnungsschimmer für die Corona-Aufarbeitung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in dieser Woche für Aufsehen gesorgt. Unter Bezugnahme auf die RKI-Protokolle befand das Gericht, dass die während der Pandemie eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig sei. Dies könnte ein bedeutender Schritt in der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sein.
Ein mutiger Schritt der Justiz
Die Entscheidung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts weckt Hoffnung, dass sich Richter nun trauen, das Vorgehen in der Corona-Zeit ehrlich und ungeschönt anzusprechen. Die Kammer, bestehend aus drei Berufsrichtern, hielt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig. Eine solche Entscheidung hätte vor einem Jahr noch für einen Skandal gesorgt und die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt. Doch nun erreichen die RKI-Protokolle endlich auch die Welt der Richter und anderer Juristen.
Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug
Besonders hoffnungsvoll stimmt, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun erneut mit diesem Thema beschäftigen muss. Dies bietet die Chance, sich von jeglichem politischen Einfluss zu befreien und das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Die RKI-Protokolle werden endlich aus der Schmuddelecke geholt und finden die Würdigung, die sie verdienen. Sie sind ein Zeugnis des Versagens einer Institution und der übergriffigen Einmischung der Politik in die Angelegenheiten der Bundesseuchenschutzbehörde.
Ein unrühmliches Kapitel der deutschen Politik
Die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ist nichts Außergewöhnliches. Jedermann kann sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste Gericht wenden. So geschah es auch nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2022, dass das angegriffene Gesetz verfassungsgemäß sei. Diese Entscheidung hatte weitreichende Auswirkungen und verursachte Leid und Unverständnis.
Die Richtervorlage und ihre Bedeutung
Was vielen unbekannt sein dürfte: Richter haben die Möglichkeit, Gesetze dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wenn sie diese für verfassungswidrig halten. Diese Praxis nutzte das Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September. Eine Pflegehelferin klagte gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr aufgrund fehlender Impf- oder Genesenen-Nachweise ausgesprochen wurde. Das Gericht setzte die mündliche Verhandlung an und lud den Präsidenten des RKI, Prof. Dr. Schaade, als Zeugen.
Die Bedeutung der RKI-Protokolle
Die geleakten RKI-Protokolle wurden als Erkenntnisquelle herangezogen und nicht als rein interner Austausch abgetan. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück erkannte die RKI-Protokolle als Ergebnisprotokolle und war gut vorbereitet. Nach der mündlichen Verhandlung veröffentlichte das Gericht, dass es die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage stelle. Das RKI hätte das Bundesgesundheitsministerium über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen.
Grundrechte verletzt
Das Gericht hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig und die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts für überholt. Die Norm des § 20a IfSG verletze das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Jetzt liegt der § 20a IfSG erneut beim Bundesverfassungsgericht. In den Medien und sozialen Netzwerken wird gemunkelt, dass das oberste Gericht seiner Linie treu bleiben werde.
Eine Chance für das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht könnte jetzt zur Aufarbeitung einen ersten höchstrichterlichen Aufschlag machen und anhand der RKI-Protokolle die damalige Situation neu bewerten. Dies könnte das Gericht sogar ohne Gesichtsverlust schaffen und die eigene Rechtsprechung korrigieren. Denn tatsächlich tragen der Gesetzgeber und insbesondere die Bundesregierung die Verantwortung für verfassungswidrige Gesetze.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück liefert dem obersten Gericht eine Steilvorlage, indem es aufzeigt, dass der Gesetzgeber seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden sei. Diesen Elfmeter muss das Bundesverfassungsgericht jetzt nur noch versenken.
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