Staatliche Repression gegen regierungskritisches Portal: Multipolar im Visier der Landesmedienanstalt NRW
Die Medienaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Internetportal "Multipolar" ins Visier genommen. Angeblich habe die regierungskritische Plattform journalistische Standards verletzt. Nun droht ein kostspieliges Verwaltungsverfahren, das die Existenz des durch Crowdfunding finanzierten Magazins gefährden könnte.
Vorwurf der Verletzung journalistischer Sorgfalt
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) wirft Multipolar Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt vor. In einem Schreiben vom 23. August 2024 droht die Behörde mit einem förmlichen Verwaltungsverfahren. Bemängelt werden Beiträge, die die offizielle Corona-Darstellung hinterfragen. Diese Beiträge erschienen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und widersprechen den Regierungsverlautbarungen.
Die beanstandeten Beiträge
- Ein Interview mit dem Arzt und Psychologen Professor Christian Schubert aus dem März 2022, in dem er die Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen thematisierte.
- Eine Analyse aus dem März 2023, die sich mit den Auswertungen der britischen Statistikbehörde zum Zusammenhang von Sterblichkeit und Impfung befasste.
- Ein Artikel aus dem März 2024, der auf freigeklagten RKI-Protokollen basierte und die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts in Frage stellte.
- Ein Interview mit einem Berliner Feuerwehrmann aus dem Juni 2024, der seine Eindrücke und Gespräche mit Pflegepersonal schilderte, die den offiziellen Darstellungen widersprechen.
Kritik an der Landesmedienanstalt
Multipolar betont, dass es in der Vergangenheit keinerlei Kontakt zur LfM hatte. Die Zuständigkeit der Behörde wird formal mit Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages begründet, der besagt, dass Medien anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen. Doch die Kritik an der Behörde ist laut. Multipolar sieht in den Maßnahmen eine nachträgliche Zensur und staatliche Repression.
Staat und Medienkonzerne Hand in Hand
Die Verantwortlichen für diesen Vorgang sind der Direktor der LfM, Tobias Schmid, und die Justiziarin Laura Braam. Beide haben vorher für den Sender RTL gearbeitet, der mehrheitlich dem Bertelsmann-Konzern gehört. Die angebliche Staatsferne der Landesmedienanstalten sei eine Fiktion, wie der Vorgänger von Schmid, Jürgen Brautmeier, bereits vor Jahren feststellte.
Repression und Zensur: Ein besorgniserregender Trend
Die Landesanstalt hat Multipolar eine Frist bis zum 23. September gesetzt, um die beanstandeten Beiträge anzupassen und verpflichtende Informationen zu ergänzen. Andernfalls droht ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Bearbeitungsgebühren von mehreren hundert Euro pro Beitrag. Ein ähnlicher Fall betraf das Internet-Portal apolut, dem 800 Euro je Beitrag auferlegt wurden.
In einem Leser-Kommentar äußerte sich der Kommunikationswissenschaftler und Professor der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität zu dem Vorfall: "Wie man bei Interviews, Interpretationen und Meinungsbeiträgen irgendwelche journalistischen Standards verletzen kann, ist mir rätselhaft. Journalismus hat Öffentlichkeit herzustellen."
Abschließend sei daran erinnert, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg dem Fernsehsender RT DE Anfang Februar 2022 die Ausstrahlung seines Programms in Deutschland untersagt hat. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, kritische, nicht prowestliche Informationsquellen zum Schweigen zu bringen.
Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann.
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