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24.06.2024
06:52 Uhr

Ukraine-Krieg: Die Eskalation und ihre Folgen für die Selbstverteidigung

Ukraine-Krieg: Die Eskalation und ihre Folgen für die Selbstverteidigung

Der Krieg in der Ukraine hat eine besorgniserregende Eskalationsspirale erreicht. Es wird zunehmend diskutiert, ob das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine noch verhältnismäßig ist. Angesichts der ausufernden Waffenlieferungen der NATO-Staaten und direkter Kriegshilfe, wie der Ausbildung ukrainischer Soldaten auf dem eigenen Boden, sowie der Vorschläge zur Entsendung von Bodentruppen, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit dieser Maßnahmen.

NATO und das Völkerrecht

NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg argumentiert, dass „Selbstverteidigung keine Eskalation“ sei. Diese Auffassung teilt er mit vielen Völkerrechtlern und NATO-Staaten. Stoltenberg stützt sich auf Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff festschreibt. Doch in der Völkerrechtswissenschaft wird intensiv über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieser Selbstverteidigung diskutiert.

Artikel 51 der UN-Charta

Artikel 51 der UN-Charta besagt: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die NATO-Staaten im Rahmen der Selbstverteidigung alles tun dürfen, was sie für notwendig erachten, um den russischen Angriff abzuwehren. Es scheint, als würden die NATO-Staaten diese Frage bejahen, da immer mehr Waffen und Geld an die Ukraine geliefert werden.

Angemessenheit der Selbstverteidigung

In der Völkerrechtswissenschaft besteht weitestgehende Übereinstimmung darin, dass Selbstverteidigung angemessen und verhältnismäßig sein muss. Doch was bedeutet das konkret? Es gibt Hinweise darauf, dass dies im Sinne der Anwendung des mildesten Mittels auszulegen ist. Stoltenberg könnte argumentieren, dass Angriffe auf militärische Ziele in Russland das mildeste Mittel seien, doch bei genauerem Hinsehen ergibt sich ein anderes Bild.

Die Realität der Eskalation

Die Beteuerungen der NATO, dass sich die Angriffe auf militärische Ziele in Russland begrenzen lassen, erscheinen unrealistisch. Präsident Selenskyj fordert keine Beschränkung, sondern Angriffe auf politische Strukturen Russlands. Diese Vorstellungen werden innerhalb der NATO nicht einhellig abgelehnt. Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass sogenannte rote Linien immer wieder überschritten wurden.

Gefahr eines Nuklearkrieges

Das ständige Drehen an der Eskalationsspirale vergrößert die Gefahr eines Atomkrieges. Unter diesen Umständen kann das „Selbstverteidigungsrecht“ nicht mehr als Anwendung des mildesten Mittels angesehen werden. Damit ist die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit nicht mehr gewahrt. Diese Gewaltanwendung wird so zur verbotenen Gewalt.

Stellvertreterkrieg und Kriegspartei

Es ist fraglich, ob einzelne NATO-Staaten hinter dem Deckmantel der kollektiven Selbstverteidigung nicht bereits zur Kriegspartei geworden sind. In diesem Fall würde es sich nicht mehr um gerechtfertigte Nothilfe handeln, sondern um eine direkte Kriegsbeteiligung. Kritische Stimmen sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Stellvertreterkrieg“.

Friedensbemühungen und Deeskalation

In einem Appell an Bundeskanzler Scholz rufen prominente SPD-Mitglieder zu einem Kurswechsel zur Deeskalation auf. Wenn nicht deeskaliert werde, drohe der Einsatz von Nuklearwaffen und damit der dritte Weltkrieg. Besonnene Stimmen, die sich für Frieden einsetzen, werden jedoch oft zurückgewiesen.

Artikel 51 der UN-Charta steht im Kontext mit dem Tätigwerden des UN-Sicherheitsrates. Die Selbstverteidigungsmaßnahmen sind als Überbrückung gedacht, bis der UN-Sicherheitsrat eingreift. Doch im Ukrainekrieg ist der UN-Sicherheitsrat durch das Veto-Recht Russlands und der USA blockiert.

Den Krieg im Interesse des Weltfriedens beenden

Die kriegführenden Parteien tragen die Verantwortung, den Krieg im Interesse des Weltfriedens zu beenden. Russland müsste ohne Vorbedingungen eine Waffenruhe erklären und zu Verhandlungen aufrufen. Auch die Ukraine sollte sich für eine Waffenruhe und Verhandlungen entscheiden. Dazu bedarf es einer Friedenskonferenz mit allen Konfliktparteien.

Ohne solche Bemühungen besteht die Gefahr, dass sich die gegenwärtige Phase des Kapitalismus als „Kriegskapitalismus“ erweist. Der militärisch-industrielle Komplex profitiert von Kriegen am meisten, besonders in den USA und Russland.

Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft und Staatsklugheit, wie sie der Friedensphilosoph Immanuel Kant formulierte, die Oberhand gewinnen werden. Nur so kann eine weitere Eskalation und der mögliche Einsatz von Nuklearwaffen verhindert werden.

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