Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
04.09.2024
18:12 Uhr

Union fordert nationale Notlage bei Migration – Grüne widersprechen entschieden

Union fordert nationale Notlage bei Migration – Grüne widersprechen entschieden

Nach dem jüngsten Migrationsgipfel, der ohne konkrete Ergebnisse endete, hat die Union die Forderung nach routinemäßigen Zurückweisungen von Geflüchteten an der deutschen Grenze erneuert. Die Grünen lehnen diesen Vorschlag jedoch vehement ab und halten ihn für rechtlich und praktisch undurchführbar. Grünen-Sprecherin Irene Mihalic betonte, dass ein solcher Schritt vor unüberwindlichen rechtlichen Hürden stehe.

Union sieht in Migration eine nationale Notlage

Die Union argumentiert, dass Deutschland angesichts der hohen Asylzahlen eine „nationale Notlage“ ausrufen und somit die rechtliche Grundlage für Zurückweisungen schaffen könnte. Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verwies auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Mitgliedstaaten Freiheiten bei der Wahrnehmung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit zugesteht.

Grüne halten Zurückweisungen für abwegig

Dem widerspricht Grünen-Politikerin Irene Mihalic. Sie betonte, dass die Ausrufung eines „nationalen Notstandes“ an sehr enge rechtliche Grenzen gebunden sei und der Europäische Gerichtshof (EuGH) bisher keinen solchen Fall bestätigt habe. Zudem befürchtet Mihalic, dass systematische Zurückweisungen und rigide Grenzkontrollen das gesamte Asylsystem unter übergroßen Druck setzen könnten.

Die rechtlichen Hürden für Zurückweisungen

Die Bundespolizei sei nicht befugt, Asylverfahren an der Grenze durchzuführen oder deren Ausgang vorwegzunehmen, so Mihalic. Asylsuchende müssten zur Vornahme weiterer Veranlassungen an die zuständigen Behörden überstellt werden, in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Bestimmung des zuständigen Staates sei Bestandteil des Asylverfahrens und könne nicht an der Grenze durchgeführt werden.

EuGH-Urteil zur Rückführungsrichtlinie

Der EuGH hatte im Vorjahr die Zurückweisung von schutzsuchenden Ausländern an EU-Binnengrenzen für im Regelfall rechtswidrig erklärt. Frankreich hatte eine ähnliche Regelung wie die nun von der Union geforderte in Geltung, die jedoch vom EuGH zurückgewiesen wurde. Auch eine temporär kontrollierte Binnengrenze bleibe eine Binnengrenze und unterliege nicht den Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie, die sich auf Außengrenzen beziehe.

Deutschland und die Praxis der Zurückweisungen

Zwischen 2018 und Ende 2022 gab es laut einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion mehr als 84.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Die meisten Betroffenen kamen aus Syrien oder Afghanistan. Gründe für Zurückweisungen waren unter anderem fehlende Reisedokumente, fehlende Visa oder Aufenthaltstitel sowie eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung.

Fazit

Die Debatte um die Migrationspolitik spiegelt die tiefen Gräben zwischen den politischen Lagern wider. Während die Union auf nationale Maßnahmen drängt, betonen die Grünen die Notwendigkeit einer europäischen Lösung und warnen vor den rechtlichen und praktischen Problemen einer nationalen Alleingangspolitik. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese Herausforderungen reagieren wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“