Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
03.10.2024
21:53 Uhr

Union plant Erleichterungen bei Erbschaftsteuer für Eigenheime – Rot-Grün fordert Erhöhung

Union plant Erleichterungen bei Erbschaftsteuer für Eigenheime – Rot-Grün fordert Erhöhung

Ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl entbrennt in Deutschland eine hitzige Debatte über die Reform der Erbschaftsteuer. Die Union setzt sich für eine Entlastung von Erben ein, während SPD und Grüne eine Erhöhung der Steuer fordern. Besonders im Fokus stehen dabei Eigenheime und deren steuerliche Behandlung.

Union und FDP: Entlastung für Erben von Eigenheimen

Die Union plant, Erben von Eigenheimen künftig auch dann von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn sie die geerbten Immobilien nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Diese Forderung soll in das Wahlprogramm der Union für die Bundestagswahl 2025 aufgenommen werden, wie Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, in der „Bild“-Zeitung ankündigte. „Die Menschen haben Angst davor, dass Immobilien nicht vererbt werden können, weil ihnen der Staat zu tief in die Tasche greift“, begründete Dobrindt den Vorstoß.

Unterstützung erhält die Union dabei von der FDP und der AfD. Claudia Raffelhüschen, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für das Thema Erbschaftsteuer, betonte, dass Deutschland weltweit die höchsten Erbschaftsteuersätze zwischen Ehegatten und direkten Verwandten habe. Sie forderte, die Freibeträge an die Inflationsrate anzupassen und selbst genutzte Immobilien generell von der Erbschaftsteuer zu befreien.

SPD und Grüne: Erhöhung der Erbschaftsteuer für große Vermögen

Im Gegensatz dazu fordern SPD und Grüne eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, insbesondere für große Vermögen. Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kritisierte den Vorstoß der Union und wies darauf hin, dass Mieteinnahmen aus vermieteten geerbten Immobilien genutzt werden könnten, um die Steuer zu zahlen. Zudem warf er der Union vor, Superreiche zu begünstigen, während die Vermögensungleichheit in Deutschland weiter wachse.

Auch die Grünen sprechen sich in einem Positionspapier für eine Reform der Erbschaftsteuer aus. Sie wollen hohe Erbschaftsbeträge stärker besteuern und die sogenannten „Verschonungsregeln“ ändern, die es ermöglichen, hohe Vermögen steuerfrei zu vererben. Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, betonte, dass „sehr reiche Erben, die 300 und mehr Wohnungen erben“, derzeit keine Erbschaftsteuern zahlen würden. Diese Steuerlücke sei ungerecht und müsse geschlossen werden.

Reformbedarf und politische Auseinandersetzungen

Der Streit um die Erbschaftsteuer zeigt deutlich die unterschiedlichen politischen Ansätze der Parteien. Während die Union und die FDP die Bürger entlasten und den Erhalt von Familieneigentum erleichtern wollen, setzen SPD und Grüne auf eine stärkere Besteuerung großer Vermögen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Die Diskussion dürfte im kommenden Wahlkampf eine zentrale Rolle spielen und die Wähler vor eine klare Wahl stellen: Entlastung oder höhere Steuern?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickelt und welche konkreten Maßnahmen letztlich umgesetzt werden. Klar ist jedoch, dass die Frage der Erbschaftsteuer in den kommenden Monaten weiterhin für politische Spannungen sorgen wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“