Urteil über gelöschte Beiträge zur Corona-Impfung: Richter sieht Meinungsfreiheit in Gefahr
Das Landgericht Berlin II hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Meinungsfreiheit in Deutschland erheblich gefährden könnte. Im Zentrum der Entscheidung steht die Löschung von Beiträgen auf der Plattform LinkedIn. Diese Beiträge, die sich kritisch mit der Corona-Impfung auseinandersetzen, wurden von LinkedIn entfernt, was das Gericht nun bestätigt hat.
Hintergrund des Urteils
Das Landgericht Berlin II hatte zu entscheiden, ob das LinkedIn-Profil des Klägers gesperrt und drei Beiträge aus dem Jahr 2022 gelöscht werden durften. Es handelte sich dabei um einen Beitrag von Dr. Alexander Zinn, der Verständnis für Impfskeptiker äußerte, sowie zwei offene Briefe zu Nebenwirkungen der Covid-Impfungen und der Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht. Diese Briefe stammten von einer Gruppe von Wissenschaftlern und dem Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte.
Digital Services Act als Grundlage
Die Entscheidung des Gerichts basierte auf dem Digital Services Act (DSA), einer europäischen Verordnung, die Plattformen verpflichtet, irreführende und falsche Informationen zu entfernen. Das Gericht entschied, dass die Beiträge im Sinne des DSA „irreführende“ und „falsche“ Informationen enthielten und daher gelöscht werden mussten.
Kritik an der Verordnung und der WHO
Das Urteil hat weitreichende Implikationen für die Meinungsfreiheit. Kritiker bemängeln, dass die Verordnung vage und unscharf sei, was genau als gesetzeswidrig und damit löschenswert gilt. Dies verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot, das besagt, dass für den Bürger voraussehbar und berechenbar sein muss, was strafbar ist und was nicht.
Besonders problematisch ist die Rolle der WHO als „Wahrheitsinstanz“. Das Gericht stützte sich auf die Leitlinien der WHO, um zu entscheiden, welche Informationen als falsch oder irreführend gelten. Dabei wird übersehen, dass die WHO maßgeblich von privaten Interessen beeinflusst wird, insbesondere durch die Gates Foundation und die Impflobby Gavi. Diese Einflussnahme wirft Fragen zur Unabhängigkeit und Neutralität der WHO auf.
Verengung des Meinungskorridors
Das Urteil des Landgerichts Berlin II führt zu einer Verengung des Meinungskorridors. Die Plattformen müssen präventiv überwachen, ob Inhalte systemische Risiken darstellen könnten. Dies erschwert oder verhindert eine öffentliche Debatte über kritische Themen, bevor diese überhaupt stattfinden kann.
Elementare Beschädigung der Meinungsfreiheit
Das Landgericht Berlin II fügt dem Grundrecht der Meinungsfreiheit mit dieser Entscheidung elementaren Schaden zu. Das Urteil verkennt, dass nur durch autonome individuelle und öffentliche Meinungsbildungsprozesse eine umfassende Informationsgrundlage hergestellt werden kann, auf der staatliches und privates Handeln kritisch reflektiert werden kann. Es schaltet den demokratischen Kernbereich aus, den das Bundesverfassungsgericht 1958 als „Lebenselement“ der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung bezeichnete.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Berlin II propagiert betreutes, von einer „Wahrheitsinstanz“ gelenktes Denken und Handeln. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit dar und zeigt die problematischen Auswirkungen des Digital Services Act auf die öffentliche Debatte. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Urteile diese Problematik stärker berücksichtigen und die Meinungsfreiheit in Deutschland schützen.
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