
WHO-Machtergreifung: EU treibt schleichende Entmachtung der Nationalstaaten voran
In einer äußerst kritischen Entwicklung drängt Brüssel die EU-Mitgliedsstaaten dazu, weitreichende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu akzeptieren. Diese Änderungen würden der WHO beispiellose Befugnisse einräumen und die gesundheitspolitische Souveränität der Nationalstaaten massiv beschneiden.
Nächtlicher Coup in Genf: WHO sichert sich Macht durch die Hintertür
Bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 wurden die umstrittenen Änderungen in einer regelrechten Nacht- und Nebelaktion durchgepeitscht. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser deckt nun die skandalösen Umstände dieser Abstimmung auf. In einem beispiellosen Vorgang wurde weder die Beschlussfähigkeit geprüft noch eine ordentliche Stimmenauszählung durchgeführt - ein Vorgehen, das selbst in einem Kleingärtnerverein undenkbar wäre.
Demokratische Grundprinzipien mit Füßen getreten
Besonders alarmierend ist die offensichtliche Missachtung elementarer demokratischer Spielregeln. Die WHO ignorierte sogar ihre eigenen Vorschriften: Artikel 55 der IGV schreibt eine Benachrichtigungsfrist von mindestens vier Monaten vor wichtigen Änderungen vor. Stattdessen wurden die finalen Änderungen erst am Tag der Abstimmung selbst präsentiert - ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Weitreichende Konsequenzen für die nationale Souveränität
Die geplanten Änderungen haben es in sich: Sie sehen die Schaffung von IGV-Behörden in den Nationalstaaten vor und würden dem WHO-Generaldirektor die Macht verleihen, eigenständig einen globalen Gesundheitsnotstand auszurufen. Damit einher gingen potenziell massive Einschränkungen der Freiheitsrechte und eine zwangsweise Mitfinanzierung durch die Mitgliedsstaaten.
"Jeder, der will, dass die Gesundheitspolitik in der nationalen Zuständigkeit bleibt, muss diese Änderungen bis zum 19. Juli 2025 zurückweisen", mahnt Hauser eindringlich.
Der Widerstand formiert sich
Juristen haben bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens angemeldet. Hauser hat nun eine parlamentarische Anfrage eingereicht, um die zahlreichen rechtlichen Unklarheiten aufzuklären. Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 19. Juli 2025 haben die Nationalstaaten die Möglichkeit, ihr Veto einzulegen.
Diese Entwicklung reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Serie von Kompetenzübertragungen an supranationale Organisationen. Während die Bürger unter den Folgen einer verfehlten Gesundheitspolitik während der Corona-Jahre noch immer leiden, scheinen die Technokraten in Brüssel und Genf bereits die nächste Entmachtungswelle vorzubereiten.
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