Winterkorns Gesundheit lässt Dieselskandal-Prozess erneut platzen - Justizfarce geht in die nächste Runde
In einer bemerkenswerten Wendung der schier endlosen Aufarbeitung des VW-Dieselskandals hat das Landgericht Braunschweig erneut sämtliche Hauptverhandlungstermine gegen den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn aufgehoben. Der 77-jährige Ex-Manager, der sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, uneidlicher Falschaussage sowie Marktmanipulation verantworten sollte, sei aus gesundheitlichen Gründen "mindestens in den nächsten Monaten" nicht verhandlungsfähig.
Eine nicht enden wollende Geschichte der Verzögerungen
Was sich hier abspielt, mutet wie ein juristisches Trauerspiel an. Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Prozess gegen den einstigen VW-Lenker begonnen. Nach nur zwei Verhandlungstagen - in denen Winterkorn noch vehement abstritt, vor dem öffentlichen Bekanntwerden von der Betrugssoftware gewusst zu haben - wurde das Verfahren erstmals ausgesetzt. Ein häuslicher Unfall des Angeklagten machte damals die Fortsetzung unmöglich.
Justiz zwischen Hoffnung und Ernüchterung
In einem bemerkenswerten Anflug von Optimismus hatte das Gericht noch Mitte Dezember 89 neue Verhandlungstermine bis Februar 2026 angesetzt. Man ging fest von Winterkorns Verhandlungsfähigkeit ab Februar 2025 aus. Doch diese Hoffnung erwies sich nun als trügerisch. Die aktuelle Entwicklung wirft erneut die Frage auf, ob es jemals zu einer vollständigen juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals kommen wird.
Der Skandal und seine scheinbar unendliche Geschichte
Winterkorn, der von 2007 bis 2015 an der Spitze des Volkswagen-Konzerns stand, trat im Zuge des Abgasskandals zurück. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer: Unter seiner Führung soll der Konzern systematisch Abgaswerte manipuliert haben. Der wirtschaftliche und Image-Schaden für den deutschen Vorzeigekonzern war immens.
Die wiederholten Verzögerungen im Prozess gegen Martin Winterkorn zeigen exemplarisch, wie schwierig es ist, Wirtschaftskriminalität in Deutschland effektiv zu verfolgen. Während kleine Vergehen zügig geahndet werden, ziehen sich Verfahren gegen Top-Manager oft über Jahre hin.
Juristische Winkelzüge und Verzögerungstaktiken
Bemerkenswert ist auch der gescheiterte Befangenheitsantrag der Winterkorn-Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Johannes Mühe. Der Vorwurf: Er habe die Verhandlungstermine festgesetzt, noch bevor ein aktuelles Gutachten zum Gesundheitszustand vorlag. Das Gericht wies diesen Antrag als unbegründet zurück - ein juristisches Geplänkel, das die Verfahrensverzögerung weiter befeuert.
Die Frage, die sich kritische Beobachter zunehmend stellen: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Während der normale Bürger sich einer zügigen Rechtsprechung gegenübersieht, scheinen die Mühlen der Justiz bei Wirtschaftsgrößen deutlich langsamer zu mahlen. Eine Entwicklung, die das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gerade stärkt.
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