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11.10.2024
18:16 Uhr

Bundesrat warnt vor Milliardenverlusten durch neues Steuergesetz

Bundesrat warnt vor Milliardenverlusten durch neues Steuergesetz

Der Bundesrat hat in einer aktuellen Stellungnahme vor erheblichen finanziellen Einbußen für die Kommunen durch die geplanten Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz gewarnt. Die vorgeschlagenen Reformen, die unter anderem eine umfassende Anpassung der Steuerklassen vorsehen, könnten laut Bundesrat zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen.

Umfassende Reformen im Steuerrecht geplant

Das Bundeskabinett hat im Juli den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen, der weitreichende steuerliche Änderungen für Privatpersonen und Unternehmen vorsieht. Eine der zentralen Änderungen ist die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V ab dem Jahr 2030. Stattdessen sollen Ehegatten und Lebenspartnerschaften automatisch der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren zugeordnet werden.

Faktorverfahren in Steuerklasse IV

Das Faktorverfahren in Steuerklasse IV ermöglicht es verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren, ihre individuellen Steuerlasten besser an die gemeinsame Steuerschuld anzupassen. Dies soll größere Steuernachzahlungen oder -rückerstattungen am Jahresende vermeiden. Paare müssen das Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen, und der Faktor wird jährlich neu berechnet.

Ungewisse Zustimmung im Bundesrat

Die Ampelregierung plant zudem, den Grundfreibetrag schrittweise zu erhöhen, von aktuell 11.604 Euro auf 12.336 Euro bis 2026. Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag bis 2026 auf 6.828 Euro ansteigen, um Familien finanziell zu entlasten. Auch für Unternehmen sind Verbesserungen geplant, wie die Verlängerung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis 2028 und die Einführung einer vereinfachten Poolabschreibung.

Das Gesetz befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren im Bundestag. Da auch die Belange der Bundesländer betroffen sind, muss der Bundesrat der geplanten Gesetzesänderung zustimmen. Diese Zustimmung ist jedoch ungewiss.

Kritik am straffen Zeitplan

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Absicht der Regierung, „nachhaltiges Wachstum“ und zusätzliche Investitionen zu fördern. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte im Juli, dass das Gesetz Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten würde. Der Bundesrat kritisierte jedoch, dass der Gesetzentwurf diese Erwartungen nicht vollständig erfülle und befürchtet Steuerausfälle in Milliardenhöhe bei der Gewerbesteuer.

Besondere Bedenken äußerten die Ländervertreter über den straffen Zeitplan der Gesetzesänderungen. Einige Regelungen sollen bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten, was laut Bundesrat wenig Raum für eine angemessene Vorbereitung lasse.

Vorschläge des Bundesrats

Der Bundesrat schlägt vor, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung lehnt dies jedoch „aus haushalterischen Gründen“ ab. Weiter regt der Bundesrat eine Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 auf 900 Euro an. Eine Prüfung dieses Themas hatte die Bundesregierung bereits in Aussicht gestellt.

Kritik vom Bund der Steuerzahler

Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) äußerte sich kritisch zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Der Verein betonte, dass die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und die Verschiebung des Einkommensteuertarifs „kein Geschenk an die Steuerzahler“ seien, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit. Der BdSt fordert die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und kritisiert die geplanten Anzeigepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen als „Misstrauensvotum gegenüber Steuerzahlern und Steuerberatern“.

Die unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Bund und Ländern sowie die Kritik von Seiten des BdSt verdeutlichen die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung des Steuerfortentwicklungsgesetzes. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form das Gesetz letztlich verabschiedet wird.

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