Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
28.08.2024
16:28 Uhr

Entscheidung zum ehemaligen Weimarer Familienrichter Dettmar zieht sich hin

Entscheidung zum ehemaligen Weimarer Familienrichter Dettmar zieht sich hin

Am 28. August 2024 fand vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsverfahren gegen den ehemaligen Weimarer Familienrichter Christian Dettmar statt. Dettmar hatte während der Corona-Krise die Maskenpflicht für Schulkinder aufgehoben und war deshalb wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht jedoch noch aus und soll erst nach den bevorstehenden Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern Ende November verkündet werden.

Verzögerte Verhandlung und Anträge der Verteidigung

Die Verhandlung begann mit erheblicher Verspätung aufgrund des großen Besucherinteresses. Trotz allem fanden nicht alle Anwesenden einen Sitzplatz im Verhandlungssaal. Die Verteidiger Dettmars, die Rechtsanwälte Gerhard Strate und Peter Tuppat, beantragten die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Zurückweisung an das Landgericht, da sie das Strafmaß als zu niedrig empfand.

Strate äußert Verwunderung über den späten Termin

Verteidiger Strate zeigte sich verwundert über den späten Termin für die nächste Verhandlung am 20. November. Er hoffe jedoch, dass der Senat dadurch genügend Zeit habe, um alle Aspekte des Falles gründlich zu überdenken. Strate argumentierte, dass selbst wenn Dettmar seine Kompetenzen überschritten habe, dies auf einer sachlichen Grundlage basiere. Dettmar habe Gutachten von anerkannten Sachverständigen eingeholt und eine Gefährdung des Kindeswohls bejaht.

Reaktionen und Einschätzungen

Unter den Prozessbeobachtern war auch Sandrine Knothe aus Berlin, die Dettmar mit ihrer Anwesenheit unterstützen wollte. Sie betonte, dass sie nach Dettmars Urteil im April 2021 gehofft hatte, dass die Maßnahmen endlich beendet würden. Knothe kritisierte das Hinauszögern eines Freispruchs als Verschwendung von Zeit und Steuergeldern.

Bewährungsstrafe gegen Dettmar

Am 23. August 2023 hatte das Landgericht Erfurt Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dettmar hatte im April 2021 per einstweiliger Anordnung den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagt, bestimmte Corona-Maßnahmen durchzuführen. Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und führte zu Hausdurchsuchungen bei Dettmar und weiteren Personen.

Kontroverse um die Unabhängigkeit der Justiz

Das Oberlandesgericht Jena und später der Bundesgerichtshof hoben die Beschlüsse von Dettmar auf. Die staatlichen Corona-Maßnahmen in Thüringer Schulen wurden vom Verwaltungsgericht Weimar akzeptiert. Das Landgericht Erfurt sah in Dettmars Verhalten einen schwerwiegenden Rechtsverstoß gegen die Grundprinzipien eines Rechtsstaats.

Dettmar weist Vorwürfe zurück

In seiner Stellungnahme wies Dettmar die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und erklärte, dass er sich ungehört fühle. Er habe stets im Interesse der Familien gehandelt, die unter den Corona-Maßnahmen litten. Dettmar betonte, dass er als Familienrichter verpflichtet gewesen sei, Verfahren einzuleiten, wenn ihm eine Kindeswohlgefährdung bekannt wurde.

Ausblick und politische Dimension

Bereits im Vorfeld des Verfahrens in Erfurt wurde Dettmar vom Richterdienstgericht Meiningen seines Amtes enthoben. Sollte der Bundesgerichtshof die Revision ablehnen, wäre Dettmar rechtskräftig verurteilt und automatisch aus dem Richteramt entfernt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt ungewiss, da verschiedene Rechtsexperten unterschiedliche Einschätzungen haben.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur juristische, sondern auch politische Implikationen hat. Kritiker sehen in der Verurteilung Dettmars eine Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz durch staatliche Eingriffe. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof letztlich entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die deutsche Rechtslandschaft haben könnte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“