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01.12.2024
14:03 Uhr

Ermittlungskosten von 11.000 Euro: Behörden setzen umstrittene Überwachungsmaßnahmen durch

Ermittlungskosten von 11.000 Euro: Behörden setzen umstrittene Überwachungsmaßnahmen durch

In einem aufsehenerregenden Fall soll ein Streamer die hohen Kosten für polizeiliche Überwachungsmaßnahmen selbst tragen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln hatte weitreichende Abhörmaßnahmen im Umfeld des Beschuldigten angeordnet, deren Kosten sich nach Angaben aus dem Umfeld des Betroffenen auf rund 11.000 Euro belaufen würden.

Fragwürdige Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Die behördlichen Maßnahmen werfen Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf. Ursprünglich wurde der Beschuldigte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Grund für die Inhaftierung sei letztlich ein vermeintlicher Verstoß gegen Bewährungsauflagen gewesen - konkret die verspätete Ummeldung bei einem Umzug sowie eine nicht rechtzeitig gezahlte Geldstrafe von 600 Euro. Diese Versäumnisse hätten sich dadurch ergeben, dass Behördenschreiben den Beschuldigten aufgrund eines Umzugs nicht erreicht hätten.

Massive Überwachung durch die Behörden

Die Staatsanwaltschaft stützte ihr Vorgehen auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Dieser erlaubt Überwachungsmaßnahmen bei schwerwiegenden Straftaten, wenn die Ermittlungen auf andere Weise wesentlich erschwert wären. Üblicherweise kommt dieser Paragraph bei Delikten wie Hochverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit zum Einsatz.

Hohe finanzielle Belastungen für den Beschuldigten

Neben den hohen Überwachungskosten kamen auf den Beschuldigten noch weitere finanzielle Belastungen zu. So habe er für einzelne Antworten der Staatsanwaltschaft Gebühren zwischen 40 und 80 Euro zahlen müssen.

Die Kostenübernahme für behördliche Ermittlungsmaßnahmen durch Beschuldigte könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat hier mit angemessenen Mitteln agiert.

Kritische Bewertung des Vorgehens

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuelle Rechtspraxis in Deutschland. Während bei bestimmten Gruppen, wie etwa militanten Klimaaktivisten, oftmals mit erstaunlicher Milde vorgegangen wird, scheinen die Behörden in anderen Fällen das volle Repertoire an Ermittlungsmaßnahmen auszuschöpfen - ungeachtet der Verhältnismäßigkeit und der finanziellen Folgen für die Betroffenen.

Eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln zu den Kosten und deren Rechtmäßigkeit steht noch aus. Der Fall dürfte die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit staatlicher Ermittlungsmaßnahmen und deren Kostenfolgen weiter anfachen.

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