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11.07.2024
05:53 Uhr

EU-Kommission verteidigt Milliardenhilfen für Air France-KLM

EU-Kommission verteidigt Milliardenhilfen für Air France-KLM

Die Europäische Kommission hat die Milliardenhilfen für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der Corona-Pandemie als gerechtfertigt eingestuft. Trotz eines gegenteiligen Urteils des Gerichts der Europäischen Union, das die staatlichen Hilfen für rechtswidrig erklärte, hält die Kommission an ihrer Entscheidung fest. Der Fall wird nun vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

Staatshilfen in Milliardenhöhe

Frankreich und die Niederlande hatten Air France-KLM während der Corona-Krise umfangreiche finanzielle Unterstützung gewährt. Insgesamt beliefen sich die Hilfen auf 10,4 Milliarden Euro. Davon entfielen vier Milliarden Euro auf eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen sowie drei Milliarden Euro auf ein direktes Darlehen. Die Niederlande steuerten eine Garantie für Darlehen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro und ein Darlehen über eine Milliarde Euro bei.

Widerspruch der EU-Kommission

Das Gericht der Europäischen Union hatte im Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres die Entscheidungen der EU-Kommission für nichtig erklärt. Das Gericht war der Auffassung, dass Air France und KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen Beihilfemaßnahmen angesehen wurden. Die Kommission legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein und bestätigte nach erneuter Prüfung, dass die Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar seien.

Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Die EU-Kommission betonte, dass die Maßnahmen notwendig, angemessen und verhältnismäßig gewesen seien, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in Frankreich und den Niederlanden zu bewältigen. Die kombinierten Beträge der französischen und niederländischen Maßnahmen blieben unter den geltenden Obergrenzen und führten nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa unter Beobachtung

Parallel dazu untersucht die EU-Kommission erneut die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Diese Hilfen, die im Jahr 2020 gewährt und inzwischen zurückgezahlt wurden, stehen ebenfalls im Verdacht, nicht im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln zu stehen. Auch hier hatte das Gericht der EU ein Urteil gefällt, das die Genehmigung der deutschen Staatshilfen durch die Kommission für nichtig erklärte. Die Kommission betonte jedoch, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussage.

Politische und wirtschaftliche Implikationen

Die Entscheidung der EU-Kommission, trotz gerichtlicher Bedenken an den staatlichen Hilfen für Air France-KLM festzuhalten, wirft Fragen zur politischen und wirtschaftlichen Integrität der Europäischen Union auf. Kritiker könnten argumentieren, dass solche Entscheidungen den Wettbewerb verzerren und kleinere Fluggesellschaften benachteiligen. Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf zukünftige staatliche Unterstützungsmaßnahmen haben könnte.

Die erneute Prüfung der deutschen Hilfen für die Lufthansa zeigt, dass die EU-Kommission bemüht ist, eine einheitliche und faire Anwendung der Beihilferegeln sicherzustellen. Dennoch bleibt die Frage, ob die großzügigen Staatshilfen für große Fluggesellschaften wie Air France-KLM und Lufthansa tatsächlich im besten Interesse der europäischen Steuerzahler sind.

In einer Zeit, in der wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsgleichheit von größter Bedeutung sind, wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Spannung erwartet. Es bleibt zu hoffen, dass die endgültige Entscheidung sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte angemessen berücksichtigt.

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