
Grundrechtssieg für Meinungsfreiheit: Broder triumphiert über Innenministerium
In einer beispiellosen juristischen Auseinandersetzung hat der Publizist und Herausgeber von Achgut.com, Henryk M. Broder, einen signifikanten Sieg gegen das Bundesinnenministerium errungen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Grundrechtseingriff zu seinen Lasten durch Verfassungsministerin Nancy Faeser bestätigt und damit die Wahrung der Meinungsfreiheit in Deutschland gestärkt.
Gericht bestätigt Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Im Zentrum des Streits stand eine Passage in einem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit, die Broder in diffamierender Weise darstellte. Die Veröffentlichung auf der Webseite des Innenministeriums verhöhnte Broder für seine Position zur Meinungsfreiheit und dämonisierte ihn als jemanden, der Muslim*innen pauschal herabwürdige. Eine verzerrte Darstellung seiner tatsächlichen Aussagen, wie sie in einem Artikel der FAZ korrigiert wurden.
Die juristische Schlacht und ihr Ausgang
Nachdem das Innenministerium auf eine Abmahnung nicht reagierte und das Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung ablehnte, gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Broder Recht. Die einstweilige Anordnung wurde erlassen und der Bericht offline genommen. Das Gericht stellte klar, dass der Staat sich nicht herabsetzend über einen Bürger äußern dürfe, ohne dass dafür ein rechtfertigender Grund vorliege. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Ein Präzedenzfall für die Pressefreiheit
Die Entscheidung des Gerichts ist ein starkes Signal für die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Sie zeigt, dass auch staatliche Stellen nicht über dem Gesetz stehen und dass die Gerichte als unabhängige Instanz die Grundrechte der Bürger schützen. Dieser Fall offenbart ein bedenkliches Verständnis von Meinungsfreiheit seitens der Bundesregierung, welches durch weitere juristische Auseinandersetzungen, wie die Causa Reichelt, unterstrichen wird.
Kritik an der Bundesregierung
Die Vorgehensweise des Innenministeriums und die kritische Haltung der Gerichte deuten auf eine tiefgreifende Problematik innerhalb der politischen Kultur Deutschlands hin. Die Selbstgerechtigkeit und Überhöhung von Regierungsvertretern, die sich über ihre Bürger erheben, sind eine Zumutung für das Rechtsempfinden vieler Deutscher. Es ist an der Zeit, dass sich die Verantwortlichen im Innenministerium diesen Fehltritten stellen und zur Rückkehr des Rechtsstaates beitragen.
Die Rolle der Bürger im Kampf um Meinungsfreiheit
Der Fall Broder zeigt, wie wichtig es ist, dass Bürger ihre Rechte kennen und bereit sind, diese vor Gericht zu verteidigen. Es ist ein Aufruf an die Bevölkerung, sich nicht von der Machtfülle der Regierung einschüchtern zu lassen, sondern aktiv für die eigenen Grundrechte einzustehen. Nur so kann der demokratische Rechtsstaat in seiner Funktion bewahrt und gestärkt werden.
Dank an die Unterstützer
Broder und sein Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel danken allen Spendern des Projekts "Meinungsfreiheit im Netz", ohne die dieser juristische Erfolg nicht möglich gewesen wäre. Dieser Fall ist ein Beweis dafür, dass gemeinschaftliches Handeln und die Unterstützung von Meinungsfreiheit eine tragende Säule unserer Demokratie sind.
Fazit
Der Sieg Broders ist weit mehr als ein persönlicher Triumph; er ist ein Sieg für alle, die die Meinungsfreiheit in Deutschland hochhalten. In Zeiten, in denen die Meinungsfreiheit von verschiedenen Seiten unter Druck gerät, ist es essentiell, dass die Gerichte als Garant für die Wahrung unserer Grundrechte fungieren. Möge dieser Fall als Mahnung dienen, dass die Freiheit des Wortes stets verteidigt werden muss – gegen jede Form der Unterdrückung, sei sie politisch motiviert oder anderweitig begründet.
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