Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
02.10.2024
13:03 Uhr

Härtere Sanktionen gegen Bürgergeldbezieher: Bundesregierung zieht die Zügel an

Härtere Sanktionen gegen Bürgergeldbezieher: Bundesregierung zieht die Zügel an

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Sanktionen gegen Bürgergeldbezieher deutlich zu verschärfen. Dies geht aus einem Kabinettsbeschluss hervor, der am Mittwoch verkündet wurde. Künftig sollen härtere Strafen für diejenigen gelten, die sich nicht an die Vorgaben halten. Dies betrifft insbesondere die Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote oder Ausbildungsplätze sowie das Versäumen von Terminen mit dem Jobcenter ohne triftigen Grund.

Strengere Kürzungen bei Pflichtverletzungen

Nach den neuen Regeln des Bundesarbeitsministeriums kann das Bürgergeld bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme sofort um 30 Prozent gekürzt werden, und zwar für drei Monate. Bisher betrug die Kürzung bei der ersten Pflichtverletzung lediglich zehn Prozent für einen Monat. Bei weiteren Verweigerungen sind Kürzungen um 20 und später 30 Prozent vorgesehen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar eine vollständige Streichung der Sozialleistung temporär erfolgen.

Erweiterte Zumutbarkeitskriterien

Auch die Kriterien, welche Jobs als zumutbar eingestuft werden, sollen verschärft werden. Künftig gelten auch Stellen als zumutbar, die einen längeren Arbeitsweg erfordern. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin mit dem Jobcenter erscheint, muss ebenfalls mit einer Leistungskürzung um 30 Prozent rechnen, die für einen Monat gilt. Dies ist eine erhebliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Regelung, die eine Kürzung um zehn Prozent vorsah.

Kürzung der Karenzzeit für eigenes Vermögen

Die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen wird ebenfalls verkürzt. Bislang mussten Bürgergeldbezieher ihr eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten, es sei denn, bestimmte Summen wurden überschritten. Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze beispielsweise bei 40.000 Euro. Künftig soll die Karenzzeit nur noch sechs Monate betragen.

Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Regelungen liegt auf der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wenn Bürgergeldbezieher Schwarzarbeit leisten, sollen ihre Leistungen gekürzt werden können. Details hierzu wurden vom Arbeitsministerium zunächst nicht genannt. Zudem sollen die Jobcenter verpflichtet werden, sich beim Zoll zu melden, wenn sie jemanden der Schwarzarbeit verdächtigen.

Langzeitarbeitslose im Fokus

Besonders besorgniserregend ist die hohe Anzahl von Bürgergeldempfängern, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind. Viele von ihnen scheinen nicht willens zu sein, eine Arbeit aufzunehmen. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die Sozialsysteme dar und sorgt für Unmut in der arbeitenden Bevölkerung, die diese Leistungen mit ihren Steuern finanziert.

Reaktionen und Ausblick

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, dass die Vermittlung und Qualifizierung weiterhin Kern des Bürgergelds bleiben, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer jedoch nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier werde nun nachgeschärft, wobei die Regierung wertvolle Hinweise aus der Praxis umsetze.

Diese Maßnahmen sind Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Verschärfungen auf die Arbeitsmarktstatistiken und die soziale Gerechtigkeit in Deutschland auswirken werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“