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12.02.2025
15:14 Uhr

Justizskandal in Dresden: Psychiatrie statt Strafe für schwere Straftaten

Ein Fall, der exemplarisch für die fragwürdige Rechtsprechung im deutschen Justizsystem steht, beschäftigt derzeit das Dresdner Landgericht. Im Mittelpunkt: Ein 26-jähriger Somalier, dem nicht weniger als 27 Straftaten zur Last gelegt werden - darunter der Versuch einer Vergewaltigung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Schwere Vorwürfe bleiben möglicherweise ohne Konsequenzen

Der Beschuldigte, der sich mal als Arafa S., mal als Arafa Achmede M. vorstellt, soll während seines Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung in Wermsdorf versucht haben, eine Mitpatientin zu vergewaltigen. Nur durch das beherzte Eingreifen eines Pflegers konnte Schlimmeres verhindert werden. Doch anstatt die volle Härte des Gesetzes zu spüren, winkt dem Täter nun möglicherweise lediglich eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie.

Verwirrspiel um Identität wirft Fragen auf

Bezeichnend für den gesamten Prozess ist das groteske Theater um die Identität des Angeklagten. Nicht einmal über seinen eigenen Namen scheint er sich im Klaren zu sein. Auch beim Geburtsdatum und Geburtsort verstrickt er sich in Widersprüche und schiebt die Verantwortung auf seinen Vater: "Mein Vater weiß alles über mich."

Kriminelle Karriere in Sachsen

Die Liste seiner mutmaßlichen Vergehen ist lang: Neben Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstählen werden ihm auch mehrere Körperverletzungen vorgeworfen. All diese Taten beging er im sächsischen Riesa, wo er als Asylbewerber untergebracht war.

"Während seine Familienangehörigen bereits Aufenthaltstitel besitzen, zeigt sich der Beschuldigte vor Gericht auch noch empört darüber, dass ausgerechnet er keinen habe."

Psychiatrisches Gutachten als Freifahrtschein?

Ein psychiatrischer Gutachter attestiert dem Angeklagten eine schwere Psychose. Diese Diagnose könnte nun dazu führen, dass der Täter weder eine Haftstrafe verbüßen noch abgeschoben werden muss. Stattdessen droht ihm lediglich die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung - auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.

Dieser Fall reiht sich ein in eine bedenkliche Serie von Gerichtsentscheidungen, bei denen schwere Straftaten ohne angemessene Konsequenzen bleiben. Die Frage, ob unser Rechtsstaat hier die richtigen Prioritäten setzt und ob der Schutz der Bevölkerung ausreichend gewährleistet ist, drängt sich geradezu auf.

Während die Prozessbeobachter fassungslos den Kopf schütteln, sind für dieses fragwürdige Schauspiel noch weitere zwei Verhandlungstage angesetzt. Die Botschaft, die von diesem Prozess ausgeht, dürfte dabei kaum zur Stärkung des Vertrauens in den deutschen Rechtsstaat beitragen.

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