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21.03.2025
16:17 Uhr

Justizskandal in NRW: Grüner Minister Limbach kommt ungeschoren davon

In der sich zuspitzenden Affäre um mutmaßliche Ämterpatronage bei der Besetzung des höchsten Verwaltungsrichterpostens in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich eine überraschende Wendung ab. Die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Münster sehen trotz widersprüchlicher eidesstattlicher Versicherungen keinen Anlass, gegen den grünen Justizminister Benjamin Limbach zu ermitteln. Eine Entscheidung, die viele Beobachter mit Stirnrunzeln zur Kenntnis nehmen dürften.

Vetternwirtschaft im grünen Gewand?

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Personalpolitik der schwarz-grünen Landesregierung. Im Zentrum steht die prestigeträchtige Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts - ein Posten von erheblicher juristischer und politischer Bedeutung. Ein hochqualifizierter Bundesrichter, der sich ebenfalls um die Position beworben hatte, prangerte das Auswahlverfahren als rechtswidrig an und sprach unverblümt von "Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft".

Widersprüchliche Aussagen bleiben folgenlos

Besonders brisant: Minister Limbach und der konkurrierende Bundesrichter gaben sich widersprechende eidesstattliche Versicherungen ab - ein Vorgang, der normalerweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müsste. Doch die Staatsanwaltschaften sehen nach ihrer "unabhängigen Bewertung" keinen Handlungsbedarf. Eine Entscheidung, die Fragen aufwirft.

Rückzieher der Landesregierung

Immerhin sah sich das Kabinett gezwungen, seine ursprüngliche Auswahlentscheidung zurückzuziehen, nachdem der übergangene Bewerber bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war. Ein Eingeständnis, das den Verdacht der politisch motivierten Postenbesetzung weiter nährt.

Untersuchungsausschuss vor Höhepunkt

In der kommenden Woche muss sich Minister Limbach als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verantworten. Dieser geht der Frage nach, ob tatsächlich die fachliche Kompetenz der Bewerber ausschlaggebend war - wie es das Gesetz vorschreibt - oder ob Parteibuch und persönliche Verbindungen den Ausschlag gaben. Die Opposition sieht ihre Vermutungen bereits bestätigt und verweist auf unvollständige Akten, die dem Oberverwaltungsgericht übermittelt wurden.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie auch unter grüner Regierungsbeteiligung alte Muster der Postenvergabe fortgeführt werden. Was bleibt, ist der fade Beigeschmack einer Politik, die trotz aller Transparenzversprechen die eigenen Parteifreunde nicht zu kurz kommen lassen will.

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