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30.10.2024
16:50 Uhr

Kein Anspruch auf höheres BAföG: Bundesverfassungsgericht bestätigt Entscheidung

Kein Anspruch auf höheres BAföG: Bundesverfassungsgericht bestätigt Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat nicht verpflichtet ist, alle finanziellen Hürden für den Zugang zu einem Studium zu beseitigen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Höhe des BAföG, das vielen Studierenden als finanzielle Unterstützung dient.

Verfassungsgemäß: Pauschale von 2014 und 2015

Im konkreten Fall ging es um die BAföG-Pauschale für die Jahre 2014 und 2015. Eine frühere Masterstudentin hatte geklagt, weil sie ihre BAföG-Summe als zu niedrig empfand. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, dass die Pauschale von damals 373 Euro verfassungsgemäß sei.

Keine Verpflichtung zur Beseitigung aller Hindernisse

Das Gericht stellte klar, dass sich aus dem Grundgesetz kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studenten ableiten lasse. Es sei nicht Aufgabe des Staates, alle gesellschaftlich bedingten Hindernisse zu beseitigen, sondern lediglich die unbedingt notwendige Summe für eine menschenwürdige Existenz zu sichern.

Reaktionen und Kritik

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stieß auf Kritik. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigte sich enttäuscht und forderte die Bundesregierung auf, endlich eine BAföG-Reform anzugehen. Auch das Deutsche Studierendenwerk äußerte sich ähnlich und betonte, dass die Höhe der Förderung im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden müsse.

Politische Stimmen

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring hob hervor, dass die aktuelle Regierungskoalition bereits das größte Plus aller Zeiten für das BAföG beschlossen habe. Dennoch sei ein regelmäßiger und verlässlicher Erhöhungsmechanismus unerlässlich. Die Linken-Bildungsexpertin Nicole Gohlke bezeichnete die Entscheidung als harten Schlag für alle armutsbetroffenen Studierenden.

Historischer Kontext und Bedeutung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 eingeführt, um Chancengleichheit im Bildungswesen zu fördern. Es war ein wichtiger Schritt, um Studierenden aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu höherer Bildung zu ermöglichen. Doch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die staatliche Unterstützung ihre Grenzen hat.

Die Frage, wie viel Unterstützung der Staat leisten sollte, bleibt weiterhin umstritten. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Mieten in Universitätsstädten ist die finanzielle Lage vieler Studierender prekär. Hier müsste die Politik ansetzen, um langfristige Lösungen zu finden, die eine echte Chancengleichheit gewährleisten.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht die Grenzen der staatlichen Unterstützung für Studierende. Während das BAföG weiterhin eine wichtige Rolle spielt, um soziale Durchlässigkeit zu gewährleisten, bleibt die Forderung nach einer umfassenden Reform bestehen. Die Politik ist gefordert, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Studierenden gerecht werden und gleichzeitig die finanzielle Belastung des Staates im Blick behalten.

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