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01.08.2024
06:48 Uhr

Massive Erhöhung der Grundsteuer: Eigentümer zahlen häufig das Zehnfache

Massive Erhöhung der Grundsteuer: Eigentümer zahlen häufig das Zehnfache

Die Grundsteuerreform kommt und bringt für viele Hausbesitzer eine signifikante Erhöhung der Steuerlast mit sich. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, die ab 2025 greift. Doch schon in den kommenden Wochen und Monaten erhalten Millionen Hauseigentümer in Deutschland sogenannte Wertbescheide, die eine böse Vorahnung der künftigen Kosten vermitteln. Teilweise könnte die Grundsteuer um das Zehnfache steigen.

Grundsteuerreform trifft Hausbesitzer hart: „Das grenzt an Enteignung“

Die herangezogenen Einheitswerte würden nicht mehr den tatsächlichen Wert der Grundstücke widerspiegeln, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führe, lautete die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts 2018. Die politische Vorgabe der Reform sei, dass die Steuer „aufkommensneutral“ sein solle. Das bedeutet, dass eine Stadt oder Gemeinde keine Mehreinnahmen habe. „Das heißt nicht, dass keiner mehr zahlt“, mahnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen. Lediglich die Verteilung der Steuerlast sei anders – im Idealfall gerechter als vorher. Viele Hausbesitzer dürften das jedoch anders sehen.

Wer bereits den neuen Hebesatz kennt und einen Bescheid erhalten hat, kann seine künftige Steuerschuld berechnen. Ein Rentnerpaar aus Stuttgart zahlt einem Spiegel-Bericht zufolge künftig 2875 Euro pro Jahr an Grundsteuer, statt bisher 195 Euro. „Das ist mehr als das 14-Fache“, kommentierte der Mann und ergänzt: „Das grenzt an Enteignung.“ Offenbar kein Einzelfall: Eine Obstwiese auf der Rügener Halbinsel Mönchgut wird dem Bericht zufolge statt wie bisher mit einem Euro pro Quadratmeter mit 220 Euro pro Quadratmeter bewertet. Der Besitzer, von Beruf ausgerechnet Steuerberater, findet, solche Fälle würden „der Akzeptanz der ganzen Reform“ schaden.

Grundsteuererhöhung in fast jeder zweiten Gemeinde in NRW

Einer Analyse der Unternehmensberatung Ernst & Young zufolge stieg 2022 bereits in jeder achten deutschen Kommune die Grundsteuer. Dieser Trend setzt sich offenbar fort. „Wir haben festgestellt, dass in diesem Jahr bereits fast jede zweite Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht hat“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende des BdSt, Eberhard Kanski, der Deutschen Presse-Agentur. Der Hebesatz ist ein Faktor, mithilfe dessen die Gemeinden die Steuerschuld ermitteln.

In Sachsen reichte der Bund der deutschen Steuerzahler bereits die erste Klage gegen das Grundsteuer-Bundesmodell ein. „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen“, kommentierte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Eine steigende Grundsteuer ist nicht nur eine schlechte Nachricht für Hausbesitzer, sondern auch für Mieter: Über die Umlage in den Nebenkosten könnten auch die Mietkosten steigen.

So können sich Hausbesitzer wehren: Einspruch innerhalb eines Monats

Wie viel Hauseigentümer tatsächlich an Grundsteuer zahlen, wird erst definitiv klar sein, wenn die Kommunen die Hebesätze veröffentlichen. Die Frist dafür ist erst nächstes Jahr. Doch schon in den kommenden Wochen und Monaten flattern bei vielen Haushalten die ersten Wertbescheide ins Haus. Der Bund der Steuerzahler Hessen empfiehlt, den Bescheid gut zu prüfen. Denn dieser sei zusammen mit den Hebesätzen die Grundlage für die Kommunen, für die Festsetzung der Grundsteuer.

So sollten Eigentümer kontrollieren, ob beispielsweise die Angaben zur Wohnfläche, Nutzungsfläche, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und dem Baujahr korrekt sind oder womöglich fehlerhaft oder veraltet. Für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid sowie gegen den Grundsteuermessbescheid haben Eigentümer einen Monat Zeit. „Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist“, rät der BdSt NRW.

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