Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.05.2024
14:59 Uhr

Paul McCartney übertrifft königlichen Reichtum: Großbritanniens erster Musik-Milliardär

Paul McCartney übertrifft königlichen Reichtum: Großbritanniens erster Musik-Milliardär

17. Mai 2024 - In einer Welt, in der musikalische Talente oft im Schatten der großen Prominenz stehen, hat sich ein Mann mit seiner Kunst nicht nur einen Namen gemacht, sondern auch ein Vermögen, das selbst Königshäuser blass aussehen lässt. Es ist eine bemerkenswerte Nachricht, die die britische Sunday Times veröffentlicht: Sir Paul McCartney, ehemaliges Mitglied der legendären Beatles, hat es geschafft, das erste Milliardenvermögen in der britischen Musikszene anzuhäufen.

Ein Vermögen, das königliche Dimensionen sprengt

Der 81-jährige McCartney, der durch seine Tournee, die Wertsteigerung seines Musik-Backkatalogs und eine Coverversion seines Songs "Blackbird" durch Beyoncé im vergangenen Jahr sein Vermögen um satte 50 Millionen Pfund steigern konnte, steht nun mit über einer Milliarde Pfund (1,17 Milliarden Euro) an der Spitze der britischen Musik-Milliardäre. Damit übertrifft er sogar das geschätzte Vermögen von König Charles III., der mit 610 Millionen Pfund auf der Sunday Times Rich List lediglich Platz 258 belegt.

Die Krone des Reichtums trägt nicht der Adel

Doch McCartney ist nicht der einzige Künstler, der die britische Krone in den Schatten stellt. Andere Musikgrößen wie Elton John und jüngere Stars wie Ed Sheeran, Harry Styles, Adele und Dua Lipa zählen ebenfalls zu den reichsten Briten. Selbst J.K. Rowling, die mit ihrer "Harry Potter"-Reihe zur Bestsellerautorin avancierte, liegt mit 945 Millionen Pfund nur knapp unter der Milliardenschwelle.

Die wahren Reichen: Unternehmer und Adlige

Während die Monarchie in ihren finanziellen Dimensionen hinter diesen Künstlern zurückbleibt, gibt es in Großbritannien jedoch Adlige und Unternehmer, die noch weitaus größere Vermögen besitzen. Der Herzog von Westminster, Hugh Grosvenor, gilt mit einem geschätzten Vermögen von 10,13 Milliarden Pfund als reichster Adliger, während der Unternehmer Gopi Hinduja mit 37,2 Milliarden Pfund als reichster Brite gilt.

Politische Bedenken und wirtschaftliche Sorgen

Die Sunday Times weist darauf hin, dass die Zahl der Milliardäre im Königreich zum zweiten Mal in Folge gesunken ist. Dies wird unter anderem auf die Absicht der Regierung zurückgeführt, ein Steuerschlupfloch zu schließen, das es reichen Individuen ermöglicht, Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei zu halten. Der britische Premierminister Rishi Sunak, der selbst ein beachtliches Vermögen besitzt, sieht sich trotzdem mit einer drohenden Niederlage bei der nächsten Parlamentswahl konfrontiert, was auf eine tiefgreifende Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der derzeitigen politischen Führung hindeutet.

Kritische Reflexion über Wohlstand und Macht

Die Nachricht von McCartneys Milliardenvermögen wirft ein grelles Licht auf die Ungleichheiten innerhalb der britischen Gesellschaft. Während einige wenige in den Genuss unermesslichen Reichtums kommen, bleibt das einfache Volk von solchen Sphären des Wohlstands ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob derartige Vermögensanhäufungen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und sozialer Herausforderungen wirklich ein Zeichen von Erfolg sind oder vielmehr ein Spiegelbild einer Gesellschaft, die ihre Prioritäten überdenken muss.

Quelle: ntv.de

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“