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01.10.2024
20:16 Uhr

Prozessauftakt: "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg vor Gericht

Prozessauftakt: "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg vor Gericht

Am kommenden Mittwoch beginnt der Prozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der "Querdenken"-Initiative, vor dem Landgericht Stuttgart. Ballweg, der in den Corona-Zeiten durch die Organisation großer Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen bekannt wurde, sieht sich nun schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die Anklagepunkte umfassen versuchte Steuerhinterziehung, vollendete Steuerhinterziehung sowie versuchten Betrug in 9.450 Fällen.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ballweg wegen versuchten Betrugs im besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen angeklagt. Dieser Vorwurf wurde zunächst vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen, doch das Oberlandesgericht Stuttgart sah im Januar 2024 einen hinreichenden Tatverdacht und ließ die Anklage zu. Der Vorwurf der Geldwäsche, der ebenfalls erhoben worden war, wurde hingegen von beiden Gerichten abgelehnt.

Hintergrund der Vorwürfe

Der mutmaßliche Betrug soll sich folgendermaßen abgespielt haben: Ballweg habe, nachdem ihm das Geld ausgegangen sei, seine Unterstützer um finanzielle Hilfe gebeten. Diese hätten ihm insgesamt mehr als eine Million Euro überwiesen. Laut Staatsanwaltschaft habe Ballweg rund eine halbe Million Euro davon in sein Privatvermögen umgeleitet. Den Geldgebern sei vorgegaukelt worden, dass das Geld ausschließlich für die "Querdenken 711"-Bewegung verwendet werde.

Die Verteidigung

Ballwegs Verteidiger betonen, dass die Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren. Sie argumentieren, dass die Gelder von den Unterstützern freiwillig und mit dem Wissen gegeben wurden, dass sie auch für private Zwecke genutzt werden könnten. Zudem sei es aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen nicht möglich gewesen, die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen.

Untersuchungshaft und Prozessverlauf

Michael Ballweg wurde im Juni 2022 festgenommen und verbrachte neun Monate in Untersuchungshaft. Die Behörden sahen zunächst Fluchtgefahr, was die lange Dauer der Haft rechtfertigen sollte. Ballweg und seine Verteidiger kritisierten dies als unverhältnismäßig. Im April 2023 wurde Ballweg unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Unterschied zwischen Spenden und Schenkungen

Ein zentraler Punkt im Prozess dürfte die Frage sein, ob Ballweg die Geldgeber vorsätzlich getäuscht hat. Dabei spielt der Unterschied zwischen Spenden und Schenkungen eine wichtige Rolle. Spenden sind nur an gemeinnützige Körperschaften möglich und steuerlich absetzbar, während Schenkungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind. Ballweg habe laut Staatsanwaltschaft den Eindruck erweckt, dass "Querdenken 711" als gemeinnützige Organisation anerkannt werden würde, was jedoch nicht der Fall war.

Ausblick

Der Prozess wird voraussichtlich über 30 Verhandlungstage dauern. Ein Urteil wird nicht vor dem kommenden Jahr erwartet. Die Frage, ob Ballweg die Geldgeber vorsätzlich getäuscht hat, wird im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen. Es bleibt abzuwarten, welche Beweise die Staatsanwaltschaft vorlegen kann und wie die Verteidigung darauf reagieren wird.

Für die deutsche Öffentlichkeit und insbesondere für die Unterstützer der "Querdenken"-Bewegung wird dieser Prozess von großer Bedeutung sein. Er könnte nicht nur über das Schicksal von Michael Ballweg entscheiden, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Zukunft der Bewegung haben.

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