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28.07.2024
10:20 Uhr

Rentensteuer: Expertenkommission schlägt Vereinfachung vor

Rentensteuer: Expertenkommission schlägt Vereinfachung vor

Eine unabhängige Expertenkommission hat dem Bundesfinanzministerium Vorschläge unterbreitet, wie das Steuerrecht für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden könnte. Ein zentraler Vorschlag: die Einführung einer Rentenabzugsteuer. Diese neue Steuerform könnte die Steuererklärungspflicht für viele Rentner beenden und für mehr Klarheit sorgen.

Was bedeutet die Rentenabzugsteuer?

Der Vorschlag sieht vor, dass die Rentenzahlungen direkt mit einer Steuer belegt werden. Diese Steuer würde von den Rentenversicherungen einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Rentner würden somit einen geringeren Betrag ausgezahlt bekommen, wären aber gleichzeitig von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Eine mögliche Nachzahlung entfiele somit.

Dieses System erinnert an die Vorgehensweise bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die ebenfalls direkt bei der Rentenauszahlung abgezogen werden. Die Höhe der einbehaltenen Steuern soll sich nach den Renteneinkünften des Vorjahres richten. Diese Informationen würden elektronisch von den Finanzämtern an die Rentenversicherungen übermittelt.

Für wen soll die neue Rentensteuer gelten?

Die Einführung der Rentenabzugsteuer könnte schrittweise erfolgen. Zunächst wäre sie für Rentner ohne zusätzliche Einkünfte vorgesehen. Nach einer Übergangsphase könnte die Steuer auch auf Pensionen und andere Altersbezüge ausgeweitet werden, die bisher der Lohnsteuer unterliegen.

Können Rentner trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Ja, eine freiwillige Steuererklärung soll weiterhin möglich sein. Dies ist besonders für Rentner relevant, die hohe Ausgaben haben und diese absetzen möchten. In solchen Fällen könnte auch eine Steuererstattung erfolgen.

Weitere Vorschläge der Kommission

Zusätzlich zur Rentenabzugsteuer schlägt die Expertenkommission die Einführung eines Pauschbetrags für Rentner in Höhe von 102 Euro vor. Dieser Betrag soll die Werbungskosten abdecken. Für Paare, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, würde der Pauschbetrag bei 204 Euro liegen. Alternativ könnten die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie 306 Euro beziehungsweise 612 Euro übersteigen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Vorschläge "konkret zu prüfen". Finanzminister Christian Lindner betonte dabei, dass Steuervereinfachungen nicht zu finanziellen Belastungen führen dürften, sondern in jeder Hinsicht entlasten sollen.

Sollte die Prüfung positiv ausfallen, müsste das Finanzministerium einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Dieser müsste dann im Kabinett verabschiedet und im Parlament beschlossen werden.

Fazit

Die vorgeschlagene Rentenabzugsteuer könnte eine erhebliche Vereinfachung für viele Rentner bedeuten. Sie würde die Steuererklärungspflicht abschaffen und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Vorschläge der Expertenkommission reagieren wird.

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