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09.12.2024
08:51 Uhr

Scholz vor Cum-Ex-Ausschuss: Bundeskanzler verteidigt sich mit Erinnerungslücken

Scholz vor Cum-Ex-Ausschuss: Bundeskanzler verteidigt sich mit Erinnerungslücken

In einer bemerkenswerten Sitzung des Hamburger Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Affäre hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sein Vorgehen im Fall der Warburg-Bank und der HSH Nordbank zu rechtfertigen versucht. Dabei machte der ehemalige Hamburger Bürgermeister erneut durch auffällige Erinnerungslücken von sich reden.

Millionenschwere Steuertricks im Fokus der Untersuchung

Im Zentrum der Untersuchung steht die brisante Frage, ob die Hamburger Senatsregierung unter Scholz' Führung Einfluss auf eine folgenschwere Entscheidung der Steuerbehörde genommen hatte. Diese hatte damals darauf verzichtet, 47 Millionen Euro von der Hamburger Privatbank Warburg zurückzufordern. Besonders pikant: Scholz hatte nachweislich mehrfach persönlichen Kontakt zu den Mehrheitseigentümern der Bank.

Scholz beteuert seine Unschuld

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wie Cum-Ex-Geschäfte seien keine Bagatelldelikte, sondern schwere Straftaten

Mit dieser Aussage versuchte der Bundeskanzler gleich zu Beginn der Sitzung, seine Position zu verdeutlichen. Er betonte, sich sein "ganzes politisches Leben" für ein gerechtes Steuersystem eingesetzt zu haben. Doch seine zahlreichen Erinnerungslücken bei konkreten Nachfragen werfen Schatten auf diese Beteuerungen.

Auffällige Gedächtnislücken bei kritischen Fragen

Besonders bemerkenswert waren Scholz' ausweichende Antworten auf präzise Fragen:

  • Zur Frage nach einem Protokoll einer als geheim eingestuften Finanzausschusssitzung: "Weiß ich nicht"
  • Zu einem Hintergrundgespräch mit Journalisten: "Nö"
  • Zu Gesprächen über mögliche Bußgelder: "Ich kann mich nicht erinnern"

Der Fall HSH Nordbank - weitere Ungereimtheiten

Noch brisanter erscheint der Fall der HSH Nordbank, die ebenfalls in illegale Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war. Trotz eines Schadens von 126 Millionen Euro wurden erstaunlicherweise keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet. Selbst ein ehemaliger Bankmitarbeiter äußerte sich verwundert darüber, dass kein Bußgeld verhängt wurde.

Cum-Cum-Geschäfte im Milliardenbereich

Die Dimension der fragwürdigen Geschäfte wird noch deutlicher, wenn man die sogenannten Cum-Cum-Geschäfte betrachtet. Nach Medienberichten soll die HSH Nordbank damit bis zu einer Viertelmilliarde Euro an Steuergeld verdient haben. Scholz' Reaktion auf entsprechende Fragen beschränkte sich erneut auf Erinnerungslücken.

Diese Häufung von Gedächtnislücken bei einem der wichtigsten Steuer- und Finanzskandale der jüngeren deutschen Geschichte wirft zwangsläufig Fragen auf. Gerade von einem Bundeskanzler, der sich selbst als Verfechter eines gerechten Steuersystems darstellt, wäre mehr Aufklärungswille zu erwarten gewesen.

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