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01.09.2024
19:53 Uhr

Steuererklärung 2023: Diese Ausgaben prüfen die Finanzämter genauer

Steuererklärung 2023: Diese Ausgaben prüfen die Finanzämter genauer

Mit der Steuererklärung können sich die meisten Deutschen Geld vom Finanzamt zurückholen. Manch einer mag daher in Versuchung geraten, hier und da etwas mehr Ausgaben anzugeben, als ihm in Wahrheit entstanden sind. Belege müssen schließlich nur noch eingereicht werden, wenn man dazu aufgefordert wird. Doch Vorsicht: Die Finanzämter haben ihre Prüffelder, auf die sie besonders achten.

Fokus auf Immobilien und Kapitalanleger

Wie das "Handelsblatt" berichtet, müssten sich in diesem Jahr vor allem Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen auf verstärkte Kontrollen einstellen. Demnach stehen Spezialabschreibungen für Neubauten und energetische Sanierungen besonders im Fokus. Auch Kapitalanleger müssten vorbereitet sein, auf Nachfragen zu reagieren. Was genau geprüft wird, hänge von den einzelnen Prüffeldern ab, aus denen die Ämter selbst auswählen können.

Immobilien

Seit 2023 können Neubauten mit 3 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden; unter bestimmten Bedingungen sogar mit mehr. Wer zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2026 neue Mietwohnungen gebaut oder gekauft hat, kann eine Sonderabschreibung geltend machen – vorausgesetzt, bestimmte Kriterien wie der Standard "Effizienzhaus 40" werden erfüllt. Bei neu vermieteten Immobilien achten die Behörden zudem genau auf die Bemessungsgrundlagen für Abschreibungen sowie auf die Konditionen der Vermietung. Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.

Energetische Sanierung

Wer energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden durchführt, kann ebenfalls von einem Steuerbonus profitieren. Voraussetzung ist jedoch eine Bescheinigung eines Fachunternehmens über die Maßnahmen. Hier prüft das Finanzamt, ob auch wirklich alle Bescheinigungen vorliegen.

Kapitalanleger

Vor allem Einkünfte aus Termingeschäften, sogenannten Derivaten, stehen hier im Fokus. Das liegt an neuen Regeln für Verluste, die nur noch innerhalb bestimmter Grenzen abgezogen werden dürfen.

Kritik an der Finanzverwaltung

Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW erklärt, dass die Prüffelder meist nicht automatisiert geprüft werden, sondern die Finanzbeamten nachforschen müssen. Dies könne zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen, wenn noch keine Belege vorliegen.

Thomas Eigenthaler, ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, äußert kritisch, dass durch die Veröffentlichung der Prüffelder indirekt auch preisgegeben werde, welche Bereiche nicht im Fokus stünden. Das könne dazu verleiten, in solchen Bereichen eher ungenaue Angaben zu machen.

Empfehlungen zur Belegvorlage

Andere Bundesländer lassen sich weniger detailliert in die Karten schauen. Allerdings gibt es bei manchen Finanzverwaltungen die "Empfehlungen zur Belegvorlage". Diese liefern zumindest Anhaltspunkte, welche Eingaben die Finanzämter genauer prüfen.

In Thüringen gilt das zum Beispiel für Angaben, die Steuerzahler erstmals eingetragen haben oder die nicht als gewöhnlich durchgehen. Dazu zählen etwa beruflich bedingte Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung oder die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers.

Fazit

Die Steuererklärung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Doch die Finanzämter schauen genau hin, vor allem bei Immobilien und Kapitalanlagen. Es ist ratsam, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und sich auf mögliche Nachfragen vorzubereiten. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten und kann von den Steuervorteilen profitieren.

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