Wirbel um Vermögensregister: Das steckt hinter den EU-Plänen
Die EU-Kommission prüft derzeit die Einführung eines länderübergreifenden Vermögensregisters, das die Besitztümer der Bürger in der Union erfassen soll. Diese Pläne sorgen für erhebliche Diskussionen und Bedenken hinsichtlich Datenschutz und administrativem Aufwand.
Hintergrund der Pläne
Bereits 2021 hatte die EU-Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, um die Machbarkeit eines solchen Registers zu prüfen. Diese Studie untersucht, wie die Mitgliedsstaaten aktuell die Vermögensverhältnisse ihrer Bürger erfassen und ob diese Daten zentral in der EU gesammelt und verknüpft werden könnten. Die Ergebnisse der Studie sollen bald veröffentlicht werden, und auf deren Grundlage wird die EU-Kommission entscheiden, ob und wie ein Vermögensregister eingeführt werden könnte.
Was ist ein Vermögensregister?
Ein Vermögensregister würde größere Besitztümer wie Häuser, Autos, Aktienpakete, Yachten und Privatjets erfassen. Es geht also nicht um jeden kleinen Gegenstand, sondern um bedeutende Vermögenswerte. Die genaue Grenze, ab wann ein Vermögenswert erfasst werden soll, ist noch unklar. Es gibt jedoch Vorschläge, die ein Limit von 200.000 Euro pro Vermögenswert vorsehen.
Aktueller Stand in Deutschland
In Deutschland gibt es bisher kein zentrales Vermögensregister. Verschiedene Vermögenswerte sind jedoch bei unterschiedlichen Stellen erfasst, wie beispielsweise Immobilien in Grundbüchern oder Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung. Diese Daten sind jedoch fragmentiert und nicht zentral gesammelt, was eine vollständige Übersicht der Vermögenssituation erschwert.
Internationale Beispiele
Außerhalb der EU gibt es bereits Länder mit zentralen Vermögensregistern. In der Ukraine müssen öffentliche Amtsträger ihre Besitztümer und Einnahmen melden. Nigeria hat ein Register für staatliche Güter eingeführt, um unbemerkte Bereicherung zu verhindern. Die Vereinigten Arabischen Emirate erfassen alle Immobilienbesitze und Unternehmensbeteiligungen ihrer Bürger zentral. Auch Großbritannien, Kroatien, Estland und Irland verfügen über zentrale Vermögensregister für staatliche Güter und Gelder.
Argumente für und gegen das Vermögensregister
Befürworter argumentieren, dass ein zentrales Vermögensregister die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismus-Finanzierung erleichtern würde. Sie verweisen auf die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen russische Oligarchen, deren Vermögenswerte oft nicht bekannt oder auffindbar waren. Ein zentrales Register könnte auch die Verschleierung von Geldwerten in Form von Kryptowährungen erschweren.
Kritiker wie der deutsche EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) warnen jedoch vor einem „finanziell gläsernen Bürger“. Der Datenschutz ist ein zentrales Gegenargument, da zentral gespeicherte Informationen anfällig für Missbrauch oder Diebstahl wären. Zudem wäre der administrative Aufwand enorm, da 27 nationale Meldestellen eingerichtet werden müssten, die die Daten an die EU melden.
Wie geht es weiter?
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie müssen abgewartet werden. Daraufhin wird die EU-Kommission entscheiden, ob sie die Einführung eines zentralen Vermögensregisters vorschlagen möchte. Sollte dies der Fall sein, müssten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag diskutieren und gegebenenfalls abändern. Eine Einigung ist keineswegs sicher und könnte mindestens ein bis zwei Jahre dauern. Anschließend müssten nationale Regelungen erlassen werden, um die Vermögensmeldung in der Praxis umzusetzen.
Obwohl die Pläne noch in der Diskussion sind, zeigt sich bereits jetzt, dass ein zentrales Vermögensregister erhebliche Auswirkungen auf die Bürger und die Verwaltung in der EU haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickelt und welche Entscheidungen letztlich getroffen werden.
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