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25.02.2025
15:26 Uhr

Bundesfinanzhof schlägt Vermieter: Keine steuerliche Entlastung trotz Gesetzesänderung

In einem weiteren Schlag gegen Immobilienbesitzer hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München eine Entscheidung getroffen, die viele Vermieter bitter enttäuschen dürfte. Die erhoffte steuerliche Entlastung für Eigentümer von Mietwohnungen bleibt aus - ein weiterer Rückschlag für all jene, die in Zeiten explodierender Baukosten und überbordender Regulierungen noch den Mut haben, Wohnraum zur Vermietung anzubieten.

Ernüchterndes Urteil aus München

Das Urteil des BFH (Az.: IX R 19/24) macht deutlich, dass die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes von 2020 keine steuerlichen Vorteile mit sich bringen. Vermieter müssen weiterhin darauf warten, ihre Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage erst dann steuerlich geltend machen zu können, wenn das Geld tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet wird - ein bürokratischer Kraftakt, der die ohnehin schon komplexe Vermietung weiter erschwert.

Exemplarischer Fall zeigt Missstände auf

Ein fränkisches Ehepaar, das mehrere Eigentumswohnungen vermietet, hatte gegen diese Praxis geklagt. Die Summe von 1.326 Euro, die sie 2021 in die Erhaltungsrücklagen einzahlten, wollten sie unmittelbar als Werbungskosten geltend machen. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Nürnberg lehnten dies ab - eine Entscheidung, die der BFH nun zementiert hat.

Bürokratische Hürden bleiben bestehen

Besonders ärgerlich für die Vermieter: Selbst die Tatsache, dass sie seit der Gesetzesänderung 2020 keinen Zugriff mehr auf die eingezahlten Gelder haben, ändert nichts an der steuerlichen Behandlung. Der BFH argumentiert formaljuristisch, dass der Zusammenhang zur Vermietung erst entstehe, wenn die Gemeinschaft die angesammelten Mittel tatsächlich ausgibt.

Die Entscheidung des BFH reiht sich nahtlos ein in eine Politik, die private Vermieter zunehmend mit Auflagen und Regularien belastet, statt Anreize für die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum zu setzen.

Fazit: Vermieter weiter unter Druck

Diese Entscheidung ist symptomatisch für den zunehmenden Druck auf private Vermieter in Deutschland. Während die Politik vollmundig von Wohnraumoffensiven spricht, werden diejenigen, die tatsächlich Wohnraum zur Verfügung stellen, durch bürokratische Hürden und steuerliche Nachteile ausgebremst. Eine Entwicklung, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt mehr als bedenklich erscheint.

Für Vermieter bleibt die Situation damit weiter unbefriedigend: Sie müssen nicht nur die steigenden Kosten und zunehmenden Regulierungen schultern, sondern werden auch bei der steuerlichen Behandlung ihrer Investitionen ausgebremst. Ein weiterer Beweis dafür, dass die aktuelle Wohnungspolitik dringend einer grundlegenden Neuausrichtung bedarf.

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