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14.11.2024
14:02 Uhr

Bundesregierung versagt beim Naturschutz: EuGH verhängt erneut Strafe wegen mangelndem Artenschutz

Bundesregierung versagt beim Naturschutz: EuGH verhängt erneut Strafe wegen mangelndem Artenschutz

Die Ampelregierung steht erneut in der Kritik: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland am Donnerstag wegen mangelhaften Schutzes der biologischen Vielfalt verurteilt. Im Fokus stehen dabei besonders die Berg-Mähwiesen und mageren Flachland-Mähwiesen, die eigentlich als Natura-2000-Schutzgebiete unter besonderem Schutz stehen sollten.

Dramatischer Verlust von Schutzgebieten unter grüner Führung

Besonders brisant: Unter der Führung des grünen Umweltministeriums sind über 11.000 Hektar dieser wertvollen Naturlandschaften unwiederbringlich verloren gegangen. Die Bundesregierung konnte auf Nachfrage keine plausible Erklärung für diesen dramatischen Verlust liefern. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die tatsächliche Umweltpolitik der sich als besonders "grün" inszenierenden Ampelkoalition.

Versäumnisse mit weitreichenden Konsequenzen

Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar fest, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen zum Schutz dieser wichtigen Lebensräume verstoßen hat. In vielen der ausgewiesenen Schutzgebiete fehlen grundlegende Regelungen, etwa zur Mahd oder Düngung - ein fatales Versäumnis der zuständigen Behörden.

Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar.

Drohende finanzielle Belastungen für den Steuerzahler

Nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommen, drohen erhebliche Geldstrafen - eine weitere finanzielle Belastung für den ohnehin stark strapazierten Staatshaushalt.

Systematisches Versagen der deutschen Umweltpolitik

Bereits im September des Vorjahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, weil es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hatte. Diese Häufung von Verurteilungen zeigt ein systematisches Versagen der deutschen Umweltpolitik auf.

Forderungen nach konkreten Maßnahmen

  • Koordinierter Aktionsplan für Schutzgebiete
  • Verbindliche und spezifische Ziele für alle Natura-2000-Gebiete
  • Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch Bund und Länder
  • Reform der EU-Agrarpolitik zur besseren Honorierung von Naturschutzleistungen

Die aktuelle Situation verdeutlicht einmal mehr die Diskrepanz zwischen den vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung und der tatsächlichen Umsetzung in der Praxis. Während man sich nach außen gerne als Vorreiter in Sachen Klima- und Umweltschutz präsentiert, offenbart die Realität erhebliche Defizite bei der Erfüllung grundlegender Naturschutzaufgaben.

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