EU-Pläne für ein Vermögensregister: Was steckt dahinter?
Die EU-Kommission prüft derzeit die Einführung eines länderübergreifenden Vermögensregisters. Dieses Vorhaben hat bereits für erheblichen Wirbel gesorgt. Doch was steckt wirklich hinter diesen Plänen und welche Auswirkungen könnten sie haben?
Hintergrund und Ziele des Vermögensregisters
Bereits 2021 beauftragte die EU-Kommission eine Studie, um die Machbarkeit eines zentralen Vermögensregisters zu untersuchen. Ziel ist es, die Vermögensverhältnisse der Bürger in den Mitgliedsstaaten zu erfassen und diese Daten zentral zu sammeln und zu verknüpfen. Dies soll die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung erleichtern.
Die Ergebnisse der Studie sollen bald veröffentlicht werden. Basierend auf diesen Ergebnissen muss die EU-Kommission entscheiden, ob und wie ein solches Register eingeführt werden könnte. Obwohl ein EU-Sprecher dementierte, dass eine zentrale Datenbank geplant sei, sorgten die Berichte dennoch für Aufregung.
Was ist ein Vermögensregister?
Ein Vermögensregister erfasst größere Besitztümer wie Häuser, Autos, Aktienpakete, Yachten und Privatjets. Kleinere Gegenstände wie Bücher oder Teller sind nicht betroffen. Die genaue Grenze, ab wann Vermögenswerte erfasst werden sollen, ist noch unklar. Manche Vorschläge setzten ein Limit von 200.000 Euro pro Vermögenswert an.
Beim Erwerb solcher Vermögenswerte wären Händler verpflichtet, den Verkauf zu melden und die Personalien des Käufers aufzunehmen. Das Register soll vorerst nur für Privatpersonen gelten, nicht für Unternehmen.
Bestehende Vermögensregister und Datenschutzbedenken
In Deutschland gibt es bisher kein zentrales Vermögensregister. Daten über Immobilien und Kapitalerträge sind jedoch bereits fragmentiert erfasst. Ein zentrales Register würde diese Daten bündeln und den Behörden einen umfassenderen Überblick ermöglichen.
Andere Länder wie die Ukraine, Nigeria und die Vereinigten Arabischen Emirate haben bereits ähnliche Register eingeführt. Diese dienen der Bekämpfung von Korruption und der Erfassung staatlicher Güter.
Kritiker wie der deutsche EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) warnen vor einem „finanziell gläsernen Bürger“ und sehen den Datenschutz als größtes Problem. Zentral gespeicherte Informationen könnten missbraucht oder gestohlen werden.
Administrative Herausforderungen und mögliche Auswirkungen
Ein weiteres Gegenargument ist der enorme administrative Aufwand. Es bräuchte 27 nationale Meldestellen, die die Daten an die EU weiterleiten. Ob der Nutzen diesen Aufwand rechtfertigt, ist fraglich.
Für die meisten Bürger dürfte ein solches Register keine direkten Auswirkungen haben. Nur Vermögenswerte ab 200.000 Euro sollen erfasst werden, was hauptsächlich Immobilienbesitzer betrifft. Deren Daten sind jedoch bereits in Grundbüchern erfasst.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission muss zunächst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abwarten und dann entscheiden, ob sie die Einführung eines Vermögensregisters vorschlagen möchte. Sollte sie dies tun, müssten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen. Eine Einigung wäre jedoch keineswegs sicher und könnte Jahre dauern.
Ein zentrales Vermögensregister könnte zwar die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern, doch der Datenschutz und der administrative Aufwand stellen erhebliche Herausforderungen dar. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten diese Fragen lösen werden.
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