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19.12.2024
16:03 Uhr

Gerichtsniederlage für ZDF-Satiriker: Böhmermann scheitert mit Rufmordkampagne gegen Ex-Cybersicherheitschef

Gerichtsniederlage für ZDF-Satiriker: Böhmermann scheitert mit Rufmordkampagne gegen Ex-Cybersicherheitschef

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landgericht München dem ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm in fast allen Punkten Recht gegeben und damit die fragwürdigen Methoden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein grelles Licht gerückt. Der vom Gebührenzahler finanzierte ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung schwere, wie sich nun herausstellte, haltlose Vorwürfe gegen den Top-Beamten erhoben.

Vernichtende Niederlage trotz medialer Selbstinszenierung

Das Gericht untersagte die Verbreitung von gleich vier umstrittenen Äußerungen aus Böhmermanns Sendung, in der dieser Schönbohm dubiose Kontakte zu russischen Geheimdiensten unterstellt hatte. Besonders pikant: Trotz dieser deutlichen juristischen Schlappe versuchte der ZDF-Moderator in den sozialen Medien, die Niederlage als Triumph zu verkaufen, indem er sich ausschließlich auf die abgewiesene Schadensersatzforderung konzentrierte.

Steuerfinanzierte Charaktervernichtung mit Folgen

Die Auswirkungen der vom Gericht als unwahr eingestuften Tatsachenbehauptungen waren für Schönbohm gravierend. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte den renommierten Experten für Cybersicherheit auf Basis der zweifelhaften Sendung von seinem Posten als BSI-Präsident entfernt - ein Vorgang, der die bedenkliche Nähe zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und politischer Entscheidungsfindung offenbart.

Fragwürdiger Umgang mit journalistischer Verantwortung

Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

Besonders befremdlich erscheint die Reaktion des gebührenfinanzierten Moderators auf das Urteil. Statt die notwendige Einsicht zu zeigen, präsentierte er sich auf verschiedenen Social-Media-Plattformen als vermeintlicher Sieger - eine Darstellung, die angesichts der gerichtlichen Feststellungen bestenfalls als irreführend bezeichnet werden kann.

Systemische Probleme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die problematischen Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo offenbar mit Gebührengeldern finanzierte Kampagnen gegen missliebige Personen geführt werden können, ohne dass dies unmittelbare Konsequenzen für die Verantwortlichen hat. Die Tatsache, dass ein hochrangiger Beamter durch unhaltbare Vorwürfe seiner Position beraubt werden konnte, sollte alle Bürger nachdenklich stimmen.

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