Immer mehr deutsches Kindergeld fließt ins Ausland: Eine kritische Betrachtung
Die jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen eine besorgniserregende Entwicklung: Immer mehr deutsches Kindergeld fließt ins Ausland. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits mehr als 250 Millionen Euro auf ausländische Konten überwiesen. Diese Summe verdeutlicht, wie lukrativ das deutsche Kindergeld für Familien im Ausland geworden ist.
Ein massiver Anstieg seit 2010
Im Jahr 2023 überwies die Familienkasse insgesamt 525,7 Millionen Euro Kindergeld auf Konten außerhalb Deutschlands. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es lediglich 35,8 Millionen Euro. Dieser dramatische Anstieg wirft Fragen auf und verlangt nach einer kritischen Analyse der Ursachen und Konsequenzen.
Ursachen für den Anstieg
Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es zwei Hauptgründe für diesen Anstieg:
- Die Zahl der Arbeitnehmer aus EU-Nachbarländern ist seit 2010 massiv angestiegen. Viele Pendler aus Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien und Frankreich arbeiten in Deutschland und sind hier steuerpflichtig. Von den 313.000 betroffenen Kindern kommen 307.000 aus der EU, davon allein 171.000 Kinder aus Polen.
- Das Kindergeld ist seit 2010 von 184 Euro auf 250 Euro pro Kind gestiegen, was einem Plus von 36 % entspricht.
Ein lukratives Geschäft für Familien im Ausland
Das deutsche Kindergeld ist im Vergleich zu den nationalen Zulagen in Ländern wie Polen, Rumänien und der Ukraine besonders attraktiv:
- In Polen beträgt das durchschnittliche Gehalt etwa 1.300 Euro, das Kindergeld jedoch nur 21 Euro. Im ersten Halbjahr 2024 erhielten Kinder in Polen 111 Millionen Euro aus Deutschland.
- In Rumänien liegt das durchschnittliche Gehalt bei etwa 900 Euro, das Kindergeld bei 25 Euro. Im ersten Halbjahr 2024 flossen 27 Millionen Euro nach Rumänien.
- In der Ukraine beträgt das durchschnittliche Gehalt 520 Euro, das Kindergeld ab dem dritten Kind 57 Euro. In die kriegsgeplagte Ukraine floss knapp eine halbe Million Euro aus Deutschland.
Regelungen und Voraussetzungen
Das deutsche Arbeitsministerium regelt die grenzüberschreitenden Zahlungen. Wenn ein Elternteil in Deutschland lebt, arbeitet oder steuerpflichtig ist, kann Kindergeld auch für Kinder gezahlt werden, die in einem anderen EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben. In einigen Fällen wird Kindergeld sogar in bestimmten Drittstaaten gezahlt, wenn ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, beispielsweise mit der Türkei oder Marokko.
Für den Anspruch auf Kindergeld braucht es in Deutschland eine Steuerpflicht oder bestimmte Versorgungsansprüche wie Renten. Antragsteller müssen der Familienkasse Nachweise vorlegen, darunter Meldebescheinigungen der Kinder und Einkommensnachweise der Eltern.
Betrugsfälle und Differenzzahlungen
Die Arbeitsagentur betonte, dass man mit den zuständigen Behörden zusammenarbeite, um Betrugsfälle aufzudecken. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die sogenannten Differenzzahlungen dar. Wenn das Wohnsitzland des Kindes ebenfalls Kindergeld zahlt, übernimmt Deutschland häufig die Differenz, wenn das dortige Kindergeld niedriger ist als das deutsche.
Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie attraktiv das deutsche Kindergeld für Familien im Ausland ist und welche finanziellen Belastungen dies für den deutschen Steuerzahler mit sich bringt. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese Herausforderung reagieren wird.
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