Schock für Gutverdiener: Höhere Abgaben fressen geplante Steuererleichterungen auf
Die Ampelkoalition hat den Bürgern Entlastungen versprochen. Anlässlich der Einigung der Koalition auf den Haushalt 2025 hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf einer Pressekonferenz erklärt: „Wir müssen etwas tun für all diejenigen, die Steuern zahlen.“ Doch es scheint fraglich, ob auch Beschäftigte mit höherem Einkommen davon profitieren werden, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Mehrbelastungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
Während die Bundesregierung in der Öffentlichkeit immer wieder auf Steuerentlastungen verweist, sind offenbar zugleich Mehrbelastungen bei Sozialversicherungsbeiträgen geplant. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) deutet darauf hin, dass die Beitragsbemessungsgrenzen, die für diese Erhöhung entscheidend sind, angehoben werden sollen. Anpassungen zu den Beitragsbemessungsgrenzen gibt es in regelmäßigen Abständen, doch dieses Mal fällt der Anstieg besonders stark aus.
Für Gutverdienende unterm Strich ein Minus
Für Gutverdiener würden die geplanten Veränderungen ab Januar unterm Strich ein Minus bedeuten und sie würden nicht in den Genuss der vom Kanzler versprochenen Steuerentlastungen fallen. Zu diesem Ergebnis kommt der Finanzwissenschaftler Professor Frank Hechtner von der Universität Nürnberg-Erlangen, der für das „Handelsblatt“ verschiedene Effekte berechnet hat.
Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen, für welches Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Im Moment müssen in den westdeutschen Bundesländern Rentenversicherungsbeiträge auf ein monatliches Bruttoeinkommen von bis zu 7.550 Euro entrichtet werden, während in den ostdeutschen Bundesländern die Grenze bei 7.450 Euro liegt. Ein Entwurf des Arbeitsministeriums sieht nun vor, diese Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf 8.050 Euro anzuheben. In der Krankenversicherung soll die Beitragsgrenze im nächsten Jahr von aktuell 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro erhöht werden.
Steuerentlastungen für nächstes Jahr angekündigt
In einem zweiten Schritt hat der Universitätsprofessor Hechtner in seinen Berechnungen berücksichtigt, dass Sozialversicherungsbeiträge bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können. Weiter hat er einbezogen, dass die Ampel ab dem kommenden Jahr auch Entlastungen angekündigt hat. So plant die Ampelregierung zum Beispiel die Anhebung des Grundfreibetrags. Bis zu dieser Einkommensgrenze wird keine Steuer fällig. Im Moment liegt dieser Betrag bei 11.784 Euro und soll im kommenden Jahr auf 12.084 Euro steigen. 2026 steigt er dann noch einmal sogar auf 12.336 Euro.
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat kürzlich berechnet, dass die Ampelregierung bisher die kalte Progression für alle Arbeitnehmer durch Anpassungen im Einkommensteuerrecht ausgeglichen hat. Kalte Progression beschreibt das Phänomen, wenn die Einkommen nominal ansteigen, die Inflation jedoch gleichzeitig die Lebenshaltungskosten erhöht.
Entlastungen fallen sehr gering aus
Die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Entlastungen werden sich nach Angaben der Regierung auf etwa sieben Milliarden Euro summieren. Bei Gutverdienenden werden diese Entlastungen aber sehr viel geringer ausfallen als die Mehrbelastungen bei der Sozialversicherung. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Hechtner in seinen Berechnungen.
Ein Single mit einem Monatseinkommen von 5.000 Euro kann im Jahr eine Entlastung von 163 Euro erwarten. Ab einem Einkommen von 5.500 Euro übersteigt die Belastung durch die höheren Sozialbeiträge allerdings die Steuerentlastungen. Ein Single mit so einem Einkommen hat dann ab dem kommenden Jahr 79 Euro weniger netto in seiner Tasche. Das liegt vor allem an der höheren Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung, die hier zuschlägt.
Mit steigendem Einkommen überwiegen noch einmal die Steuerentlastungen. Wer im Monat 7.500 Euro verdient, wird mit 225 Euro entlastet, so die Berechnung Hechtners. Ab diesem Betrag kommt es dann abermals zu einer Umkehr, die auf die höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zurückzuführen ist. So wird ab Januar jemand, der 8.500 Euro verdient, mit zusätzlich 149 Euro belastet.
Steuerentlastungen könnten verpuffen
Allerdings könnten nicht nur Gutverdiener am Ende nichts von der Steuerentlastung haben. Es könnte für alle Bürger teurer werden. In der Rechnung von Frank Hechtner ist nur die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Nicht ausgeschlossen, dass im kommenden Jahr auch der Beitragssatz in der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung steigen wird. „Sollte 2025 auch der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung oder der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen, ist zu befürchten, dass von den angedachten Steuerentlastungen wenig bis gar nichts mehr bei den Bürgern ankommt“, so Hechtner im „Handelsblatt“.
Aktuell beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der von der jeweiligen Krankenkasse eigenständig festgelegt wird. Dieser Beitrag liegt im Moment durchschnittlich bei 1,7 Prozent. Damit beträgt der Beitrag heute durchschnittlich 16,3 Prozent. Für 2025 rechnet der GKV-Spitzenverband mit einem Zusatzbeitragssatz in Höhe von mindestens 2,3 Prozent, also mit 0,6 Prozentpunkten mehr als in diesem Jahr.
Im Juni hatte auch der DAK-Vorstandschef Andreas Storm in einer Pressemitteilung vor einem drohenden „Beitragstsunami“ gewarnt. Bis 2035 könnte der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung um 7,5 Prozentpunkte auf 48,6 Prozent steigen. Besonders in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die 73 Millionen Versicherte umfasst, wird in den kommenden zehn Jahren laut Storm ein Anstieg der Beiträge von 16,3 auf 19,3 Prozent erwartet.
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