
Solidaritätszuschlag bleibt: Verfassungsgericht schützt Ampel-Regierung vor Milliarden-Desaster
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine wegweisende Entscheidung getroffen, die vor allem Besserverdiener hart trifft: Der umstrittene Solidaritätszuschlag bleibt bestehen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen die Klage mehrerer FDP-Politiker ab und erklärten die Ergänzungsabgabe für verfassungskonform - ein herber Rückschlag für alle Befürworter einer vollständigen Abschaffung dieser längst überholten Steuer.
Eine nie endende Geschichte: Der ewige Soli
Was einst als temporäre Maßnahme zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung gedacht war, hat sich zu einer scheinbar unendlichen Einnahmequelle für den Staat entwickelt. Seit 1995 fließt der Solidaritätszuschlag in die Staatskasse - ohne zeitliche Befristung, wohlgemerkt. Besonders pikant: Obwohl der Solidarpakt zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West bereits 2019 ausgelaufen ist, hält die Bundesregierung weiterhin an dieser zusätzlichen Steuerbelastung fest.
Die soziale Ungerechtigkeit nimmt zu
Seit 2021 trifft der Soli zwar nur noch die oberen zehn Prozent der Einkommensbeziehenden, die zusätzlich 5,5 Prozent ihrer Einkommensteuer abführen müssen. Doch gerade diese vermeintliche soziale Staffelung war einer der Hauptkritikpunkte der Kläger. Sie argumentierten - durchaus nachvollziehbar - dass diese selektive Besteuerung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstelle.
Finanzielle Auswirkungen wären dramatisch gewesen
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte vor allem in Regierungskreisen für Erleichterung sorgen. Bei einer anderslautenden Entscheidung hätten auf den Staat Rückzahlungsforderungen von bis zu 60 Milliarden Euro zukommen können - ein finanzielles Desaster, das die ohnehin schon angespannte Haushaltslage zusätzlich belastet hätte.
Kritische Stimmen werden lauter
Mit Einnahmen von zuletzt 12,6 Milliarden Euro jährlich ist der Solidaritätszuschlag für den Bundeshaushalt zu einer unverzichtbaren Einnahmequelle geworden. Doch die Kritik an dieser Zwangsabgabe reißt nicht ab. Experten wie Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatten bereits vor drastischen Sparmaßnahmen gewarnt, falls das Gericht anders entschieden hätte.
Ein fragwürdiger Sieg für den Staat
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag juristisch korrekt sein, politisch hinterlässt sie jedoch einen schalen Beigeschmack. Sie zementiert ein Steuerkonstrukt, das längst seinen ursprünglichen Zweck verloren hat und nun primär der Haushaltskonsolidierung dient. Für die Steuerzahler bedeutet dies: Der Solidaritätszuschlag wird uns wohl noch lange erhalten bleiben - ein weiteres Beispiel dafür, wie temporär gedachte Steuermaßnahmen in Deutschland zu Dauereinrichtungen werden.
Die heutige Entscheidung zeigt einmal mehr, wie schwer es ist, einmal eingeführte Steuern und Abgaben wieder abzuschaffen - selbst wenn ihre ursprüngliche Legitimation längst entfallen ist. Für die deutsche Steuerpolitik ist dies leider ein weiterer Schritt in die falsche Richtung.

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