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03.01.2025
11:50 Uhr

Steuerliche Ungerechtigkeit: Arbeitnehmer beim Grundfreibetrag systematisch benachteiligt

Steuerliche Ungerechtigkeit: Arbeitnehmer beim Grundfreibetrag systematisch benachteiligt

In einem Land, in dem fleißige Arbeitnehmer zunehmend das Nachsehen haben, bahnt sich nun der nächste Skandal an: Das Bundesfinanzministerium sieht sich gezwungen, Einkommensteuerbescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Der Grund dafür ist eine Revision vor dem Bundesfinanzhof, die die eklatante Benachteiligung von Steuerzahlern gegenüber Bürgergeld-Empfängern ins Visier nimmt.

Systematische Benachteiligung der Leistungsträger

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der steuerliche Grundfreibetrag liegt sage und schreibe 312 Euro niedriger als der Regelbedarf für Bürgergeld-Empfänger. Eine Schieflage, die der mutige Steuerberater Jan Osterloh nicht länger hinnehmen will. Er hat den Klageweg beschritten und könnte damit zum Retter von 46 Millionen Steuerzahlern werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken werden laut

Die aktuelle Praxis dürfte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Besonders pikant: Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit sogar ein Abstandsgebot von 25 Prozent formuliert - zugunsten der arbeitenden Bevölkerung. Die Realität sieht anders aus: Wer arbeitet, wird systematisch schlechter gestellt als jemand, der Sozialleistungen bezieht.

Bürokratische Winkelzüge der Ampel-Regierung

Die Regierung versteckt sich hinter fadenscheinigen Argumenten. So wird behauptet, dass unterschiedliche Zielsetzungen verschiedene Berechnungsgrundlagen rechtfertigen würden. Man unterscheide zwischen "steuerlichem" und "soziokulturellem" Existenzminimum - eine semantische Spitzfindigkeit, die vor allem eines offenbart: die mangelnde Wertschätzung für die arbeitende Bevölkerung.

"Ein Weihnachtsgeschenk gerade für Menschen mit kleineren Einkommen" - so beschreibt Steuerrechtsprofessor Michael Stöber die möglichen Auswirkungen der Revision.

Hoffnung auf Gerechtigkeit

Die vorläufige Festsetzung der Steuerbescheide könnte sich als Segen erweisen. Im Erfolgsfall würden die Finanzbehörden die Bescheide automatisch anpassen - ohne dass Steuerzahler selbst aktiv werden müssten. Dies wäre ein längst überfälliger Schritt zur Wiederherstellung der steuerlichen Gerechtigkeit in unserem Land.

Während die Ampel-Regierung munter Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte und ideologisch motivierte Sozialleistungen ausgibt, werden die wahren Leistungsträger der Gesellschaft systematisch zur Kasse gebeten. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof dieser Praxis einen Riegel vorschiebt und dem arbeitenden Volk endlich die verdiente Anerkennung zuteil werden lässt.

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