Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
09.07.2024
11:41 Uhr

Steuerzahlergedenktag: Deutsche Bürger arbeiten bis 11. Juli für den Staat

Steuerzahlergedenktag: Deutsche Bürger arbeiten bis 11. Juli für den Staat

Auch in diesem Jahr müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland wieder mehr als die Hälfte ihres Einkommens an den Staat abführen. Der Bund der Steuerzahler hat in einer aktuellen Berechnung festgestellt, dass die Bürger bis zum 11. Juli für die Staatskasse arbeiten, bevor sie für ihre eigene Tasche verdienen.

Hohe Belastung durch Steuern und Abgaben

Nach Angaben des Steuerzahlerbundes bleiben von einem Euro Einkommen nach Abzug aller Abgaben im Schnitt lediglich 47 Cent übrig. Dies führt dazu, dass der sogenannte „Steuerzahlergedenktag“ in diesem Jahr auf den 11. Juli fällt. Bis zu diesem Datum arbeiten die Beschäftigten ausschließlich für öffentliche Kassen.

„2024 beträgt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt 52,6 Prozent“, erklärte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, bei der Vorstellung des Berichts. In dieser Quote sind sämtliche Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und auch Rundfunkgebühren enthalten, die der Steuerzahlerbund als „Quasi-Steuern“ betrachtet.

Besonders hohe Belastung für Single-Haushalte

Single-Haushalte sind besonders stark betroffen und müssen rund 53,6 Prozent ihres Einkommens abgeben. Für sie fällt der „Steuerzahlergedenktag“ auf den 15. Juli. Mehrpersonen-Haushalte sind mit 52,3 Prozent etwas weniger belastet und erreichen diesen Tag am 10. Juli.

Vergleich mit anderen europäischen Ländern

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung minimal gesunken – 2023 lag der „Gedenktag“ noch am 12. Juli. Laut Holznagel könnte das Inflationsausgleichsgesetz, das Einkommensverluste durch schleichende Steuererhöhungen abmildern soll, dazu beigetragen haben. Doch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gestiegene Steuersätze für Erdgas und Fernwärme haben den Rückgang nahezu neutralisiert.

Im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Bei Single-Haushalten ist die Steuer- und Abgabenlast nur in Belgien höher, bei Mehrpersonen-Haushalten rangiert Deutschland auf dem dritten Platz.

Notwendigkeit einer tiefgreifenden Diskussion

Holznagel fordert eine dringende und tiefgreifende Diskussion über den Einkommenssteuertarif, insbesondere zugunsten der Mittelschicht. Er plädiert dafür, die Umsatzsteuersätze auf alle lebensnotwendigen Güter des täglichen Bedarfs, wie Strom und Heizung, auf sieben Prozent zu senken. Langfristig müsse die Belastungsquote unter 50 Prozent liegen.

Holznagel betonte, dass nicht alle Steuerzahlungen bis zum 11. Juli als „verschwendet“ anzusehen seien. Jedoch sehe er erhebliches Effizienzpotenzial und eine Diskussion über die Höhe der Belastung sei notwendig. Dies gelte auch für die Rundfunkgebühren, die in ihrer Höhe diskutabel seien.

Reform der Grundsteuer

Ein besonderes Augenmerk legte Holznagel auf die Grundsteuer, die er als „Volkssteuer Nummer eins“ bezeichnete. Die geplante Reform der Grundsteuer dürfe nicht zu Mehrbelastungen führen. Sie müsse so ausgestaltet werden, dass dadurch kein höheres Steueraufkommen für den Staat generiert werde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland nach wie vor extrem hoch ist. Eine tiefgreifende Reform ist nötig, um die Bürger zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu sichern.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“