Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.10.2024
06:06 Uhr

14.500 Euro Entschädigung für abgeschobenen Syrer: Ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler

14.500 Euro Entschädigung für abgeschobenen Syrer: Ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung von 8.000 Euro an einen syrischen Migranten verurteilt, der 2018 mit einem gefälschten Pass nach Deutschland eingereist war. Doch das ist noch nicht alles: Auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung von 6.500 Euro verurteilt, was die Gesamtsumme der Entschädigung auf 14.500 Euro erhöht. Diese Entscheidung wirft viele Fragen auf und sorgt für Empörung unter den deutschen Steuerzahlern.

Der Fall im Detail

Der angeblich 1993 geborene Syrer war 2018 von Griechenland aus nach Deutschland eingereist und wurde nahe der deutsch-österreichischen Grenze mit einem bulgarischen Pass festgenommen, den er für 2.000 Euro gekauft hatte. Die deutschen Behörden schoben ihn noch am selben Tag nach Griechenland ab, wo er über zwei Monate in Haft verbrachte. Der Syrer reichte Anfang 2019 eine Individualbeschwerde beim EGMR ein und warf den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht berücksichtigt zu haben.

Verletzung der Menschenrechte?

Am 15. Oktober 2024 entschied der EGMR, dass die Abschiebung eine Verletzung der Menschenrechte darstelle. Die Richter argumentierten, dass die deutschen Behörden nicht überprüft hätten, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, das seine Abschiebung nach Syrien verhindern könnte. Zudem hätten sie nicht geprüft, ob die Haftbedingungen in Griechenland gegen das Verbot von Folter oder unmenschlicher Behandlung verstoßen könnten.

Ein teurer Aufenthalt

Der Fall zeigt einmal mehr die finanziellen Belastungen, die durch die aktuelle Migrationspolitik auf den deutschen Steuerzahler zukommen. Laut Pro Asyl hält sich der Mann mittlerweile wieder in Deutschland auf und wird hier als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. Dies bedeutet, dass er weiterhin auf Kosten der deutschen Steuerzahler lebt, was die ohnehin schon hohen Ausgaben noch weiter in die Höhe treibt.

Eine fragwürdige Entscheidung

Über dieses Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Dass der Mann mit einem gefälschten Pass eingereist ist, scheint für die Straßburger Richter nicht von Belang zu sein. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Abschiebungen generell verhindert werden sollen, um die Migrationspolitik der EU nicht zu gefährden. Darf in Deutschland und der EU da noch vom Rechtsstaat fabuliert werden?

Fazit

Die Entscheidung des EGMR ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Interessen der deutschen Bürger und Steuerzahler zugunsten fragwürdiger internationaler Urteile geopfert werden. Es wird Zeit, dass Deutschland seine Souveränität zurückgewinnt und eine Migrationspolitik verfolgt, die die Interessen des eigenen Landes und seiner Bürger in den Vordergrund stellt. Traditionelle Werte und eine starke Wirtschaft dürfen nicht länger durch eine fehlgeleitete Migrationspolitik gefährdet werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“