
Mehrwegangebotspflicht: Fast-Food-Ketten ignorieren gesetzliche Vorgaben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat alarmierende Erkenntnisse über die mangelhafte Umsetzung der seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht bei großen Gastronomieketten veröffentlicht. Die Ergebnisse der durchgeführten Testbesuche würden ein erschreckendes Bild der Missachtung gesetzlicher Vorgaben zeichnen.
Systematische Verstöße bei namhaften Ketten
Besonders kritisch sieht die Umwelthilfe die Situation bei Kentucky Fried Chicken, wo in keiner der getesteten Filialen ein vollständiges Mehrwegangebot zur Verfügung gestellt worden sei. Auch bei Burger King, Nordsee und Vapiano hätten die Kontrolleure erhebliche Mängel festgestellt, was nun zu rechtlichen Konsequenzen führen könnte.
Fadenscheinige Ausreden statt konkreter Lösungen
Die Begründungen der Gastronomiebetriebe für das Fehlen von Mehrwegverpackungen würden von "ausverkauft" bis hin zu der merkwürdigen Aussage reichen, diese seien nur bei Online-Bestellungen verfügbar. Burger King versuche die Vorwürfe mit dem Verweis auf "Missverständnisse" und "individuelle Fehler" zu entkräften - eine Argumentation, die angesichts der systematischen Verstöße wenig überzeugend erscheine.
Problematische Pfandregelungen bei Vapiano
Besonders fragwürdig sei das Mehrwegsystem bei Vapiano. Mit einem Pfand von 5,50 Euro für Becher würde das System für Kunden unattraktiv gemacht. Gleichzeitig sei der Pfand von 50 Cent für Boxen zu niedrig angesetzt, um einen effektiven Anreiz zur Rückgabe zu schaffen.
"Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernst nehmen", kritisiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Fehlende Initiative des Verkaufspersonals
Besonders bedenklich: Bei 180 Testbesuchen innerhalb von zwei Jahren sei kein einziges Mal aktiv auf das Mehrwegangebot hingewiesen worden. Diese passive Haltung führe dazu, dass umweltbewusste Alternativen den meisten Verbrauchern unbekannt blieben.
Forderungen der Umwelthilfe
- Aktive Information der Kunden über Mehrwegangebote
- Einführung einheitlicher Mehrweg-Poolsysteme
- Konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
- Angemessene Pfandregelungen
Diese ernüchternde Bilanz zeigt einmal mehr, wie wenig Wirkung gut gemeinte Umweltschutzgesetze in der Praxis entfalten, wenn deren Umsetzung nicht konsequent kontrolliert und durchgesetzt wird. Es wäre nun an der Zeit, dass die zuständigen Behörden ihre Kontrollen verschärfen und Verstöße entsprechend sanktionieren.

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